Museen und Sammlungen können künftig mit Finanzhilfen des Bundes die Herkunft von Raubkunst abklären. Das Bundesamt für Kultur hat die Rahmenbedingungen dafür festgelegt. Neuerungen gibt es auch in der Film- und Verlagsförderung.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat am Montag dargelegt, wie es die Kulturbotschaft 2016-2020 umsetzen will, die das Parlament letzten Sommer genehmigt hatte. Diese bildet den Rahmen für die Kulturförderung.
Dazu gehören Beiträge des Bundes an Museen und Sammlungen zur Bewahrung des kulturellen Erbes. In den nächsten Jahren wird das BAK diese Beiträge für die Provenienzforschung sprechen: Es unterstützt Museen und Sammlungen bei Nachforschungen über die Herkunft von Raubkunst und bei der Publikation der Resultate.
Der Bund leiste damit einen weiteren wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der Herkunft von Kunstwerken, sagte BAK-Direktorin Isabelle Chassot vor den Medien in Bern. Seine eigenen Bestände habe der Bund bereits untersucht. Das BAK erwarte von den Museen und Sammlungen, dass sie der Provenienzforschung Priorität einräumten.
Insgesamt 2 Millionen Franken
Gesuche für Projektbeiträge können bis Ende April eingereicht werden. Die Beiträge betragen maximal 50 Prozent der gesamten Projektkosten, mit einem Höchstbeitrag von 100’000 Franken und einem Minimalbeitrag von 20’000 Franken pro Projekt.
Insgesamt sind für die Provenienzforschung in den Jahren 2016 bis 2020 zwei Millionen Franken vorgesehen. Zu den Kriterien für die Vergabe gehören die Bedeutung und das Ansehen der Institution, die Bedeutung der Kulturgüter und die Dringlichkeit der Massnahmen, wie das BAK festhält.
Erforschung des Gurlitt-Erbes
Von Bundesgeldern profitieren könnte das Kunstmuseum Bern, das die umstrittene Sammlung des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt geerbt hat. Rund 500 der mehr als 1500 Werke stehen unter Raubkunstverdacht aus der Zeit des Nationalsozialismus. Viele Werke bleiben deshalb einstweilen in Deutschland. Bern beteiligt sich mit einer eigenen Expertengruppe an der Provenienzforschung.
Im Zusammenhang mit dem Gurlitt-Erbe war dem BAK vorgeworfen worden, sich zu wenig zu engagieren. Chassot sagte dazu, dem BAK sei es wichtig gewesen, nicht eine einzelne Institution, sondern die Provenienzforschung generell zu unterstützen. Handlungsbedarf gebe es bei vielen Institutionen, insbesondere mit Blick auf die Publikation der Resultate.
Filmproduktionen in die Schweiz holen
Zu den weiteren Neuerungen in der Kulturförderung gehört das Programm «Filmstandortförderung». Damit sollen die Dreharbeiten von Schweizer Filmen und Koproduktionen im Inland gefördert werden. Reine Dreharbeiten in der Schweiz ohne Einbezug eines Schweizer Produzenten werden nicht unterstützt.
Zudem werden nur Filme ab einem gewissen Produktionsbudget gefördert. Für das Programm stehen pro Jahr 6 Millionen Franken zur Verfügung. Das Förderkonzept tritt am 1. Juli in Kraft.
Musiklager für Kinder
Bereits am 1. Januar in Kraft getreten sind Förderkonzepte zum Programm «Jugend+Musik» sowie zur Verlagsförderung. Das Programm «Jugend+Musik» unterstützt nach dem Modell von «Jugend+Sport» Musiklager und Musikkurse für Kinder und Jugendliche sowie die Aus- und Weiterbildung von Leiterinnen und Leitern.
Es ist Teil der Umsetzung des Verfassungsartikels zur musikalischen Bildung, den Volk und Stände 2012 angenommen hatten. Für das Programm sind pro Jahr im Durchschnitt rund 2,5 Millionen Franken vorgesehen.
Bundesgelder für Verlage
Die Verlagsförderung ist ein Novum. Für grössere Verlage sind Strukturbeiträge geplant, während für kleinere Verlage Förderprämien ausgeschrieben werden. Gefördert werden Verlage, die seit mindestens vier Jahren im Buchmarkt präsent sind und regelmässig Titel produzieren. Dafür stehen rund 1,85 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung.
In der mehrsprachigen Schweiz seien die Verlage mit schwierigen Herausforderungen konfrontiert, stellte Chassot fest. Hinzu kämen Herausforderungen wie die Digitalisierung und der starke Franken. Die Verlagsförderung soll den Schweizer Verlagen die Anpassung an die technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen erleichtern.
Insgesamt hatte das Parlament mit der Kulturbotschaft 2016-2020 Fördermittel von 1,13 Milliarden Franken gutgeheissen. Damit ist die Kultur aber nicht vor Sparmassnahmen gefeit: Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms, über welches das Parlament noch befinden muss, dürfte es zu Kürzungen kommen. Das BAK hat diese laut Chassot in der Planung bereits antizipiert.