Mit 50 Millionen Franken unterstützt der Bund 2013 die Zustellung von Lokal- und Regionalzeitungen sowie Publikationen von Verbänden und Stiftungen. Mehr als 1200 Titel erhalten die Subvention. Das sind weniger als in früheren Jahren.
30 Millionen Franken, entfallen auf Lokal- und Regionalblätter, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zum Entscheid des Bundesrates am Mittwoch mitteilte. 143 Titel mit einer Auflage von total 134 Millionen Exemplaren erfüllen die Voraussetzungen für eine verbilligte Zustellung durch die Post.
Pro Zeitungsexemplar ergibt das eine Ermässigung von 22 Rappen pro Exemplar. Etwas tiefer ist die Subvention für die Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit derzeit 1082 subventionsberechtigten Titeln: Mit 20 Millionen Franken werden die 124,8 Millionen Exemplare mit je 15 Rappen subventioniert.
Weniger Berechtigte
Bis zum Stichtag im Dezember 2012 reichten noch nicht alle angeschriebenen Verleger ein Fördergesuch ein. Mit der Anerkennung weiterer Gesuche werde gerechnet, hiess es in der Mitteilung.
Um die verfügbaren 20 Millionen nicht zu überschreiten, legte der Bundesrat die Ermässigung deshalb bei 15 Rappen statt wie errechnet bei 16 Rappen pro Exemplar fest. Denn würde mehr ausgegeben, müsste dies 2014 mit tieferen Ermässigungen kompensiert werden.
Gegenüber den Vorjahren sinkt die Zahl der unterstützten Zeitungen: Ohne Presseförderung auskommen müssen 13 Millionen Exemplare von Tages- oder Wochenzeitungen, die in regelmässigen Grossauflagen kostenlos Nichtabonnenten zugestellt werden.
In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse werden weniger Publikationen als 2012 gefördert. Grund ist, dass der Bundesrat neu einen Mindestumfang von sechs A4-Seiten pro Publikation festgelegt hat.
Bundesrat will Ermässigung streichen
Die Zukunft dieser indirekten Presseförderung ist offen: Der Bundesrat möchte aus Spargründen ganz darauf verzichten. In der Botschaft zum 700-Millionen-Sparpaket, die er im Dezember dem Parlament überwies, schlägt er die Streichung ab 2015 vor.
Die Landesregierung hält den Nutzen der indirekten Presseförderung für gering und spricht zudem von einer Verzerrung des Wettbewerbs. Andere Vertriebskanäle als der Postweg und auch Online-Medien würden benachteiligt. Auch gebe es Abgrenzungsprobleme bei der Frage, welche Titel subventionsberechtigt seien und welche nicht.
Doch dem Parlament ist die Presseförderung ein Anliegen: Es bestellte im vergangenen Sommer beim Bundesrat Vorschläge für Massnahmen zugunsten der Presse. Der Bundesrat seinerseits sprach sich wiederholt gegen direkte Presseförderung aus.