Die öffentliche Hand soll Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit gleiche Löhne zahlen und so mit gutem Beispiel vorangehen. Bundesrat Alain Berset hat in Bern eine entsprechende Charta lanciert.
«Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion», sagte Berset am Dienstag vor den Medien in Bern bei der Unterzeichnung der Charta. Das Streben nach gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit bleibe ein aktuelles Thema.
Zehn Kantone und 15 Gemeinden sowie der Bund gehören zu den Erstunterzeichnern der Charta «Lohngleichheit im öffentlichen Sektor». Sie verpflichten sich damit, «Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich umzusetzen». Andere Kantone und Gemeinden seien willkommen, die Charta ebenfalls zu unterschreiben, sagte Berset.
Öffentliche Beschaffungen im Blick
Konkret soll die Lohngleichheit regelmässig überprüft werden, sowohl innerhalb der Verwaltung als auch bei Unternehmen, die von der öffentlichen Hand Aufträge oder Subventionen erhalten. Die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass Zürich eine «grosse Arbeitgeberin» sei. «Es geht nicht an, dass öffentliche Gelder in diskriminierende Strukturen fliessen», sagte Mauch.
Die Charta soll denn auch ein «Signal an öffentliche und private Arbeitgeber aussenden», wie das Eidg. Departement des Innern (EDI) mitteilte. Eine verbindliche Rechtswirkung hat das Dokument allerdings nicht.
Die Charta wurde am zweiten nationalen Treffen zur Förderung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung lanciert. Unterschrieben haben alle Westschweizer Kantone ausser dem Wallis. Mit von der Partie sind ausserdem die Kantone Bern, Basel-Stadt, Graubünden, Tessin und Zürich. Unter den Städten, die sich zur Charta bekennen, sind unter anderem Aarau, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Lugano und Zürich.
Die Regierungsvertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden tauschten an ihrem Treffen auch erfolgreiche Praxisbeispiele aus, wie Lohngleichheit erreicht werden kann. Um das Engagement der Verwaltungen zu unterstützen, stellt das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) zudem eine neue Internetplattform mit Informationen und Instrumenten zur Verfügung.
Gleichstellungsgesetz soll revidiert werden
Der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit ist seit über 30 Jahren in der Bundesverfassung verankert. Dennoch verdienen Frauen oft immer noch weniger als ihre männlichen Kollegen. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) betrug die Lohnungleichheit 2012 im öffentlichen Sektor durchschnittlich 16,5 Prozent. In der Privatwirtschaft verdienten Frauen im Durchschnitt 21,3 Prozent weniger als Männer.
Im Kampf gegen Lohndiskriminierung will der Bundesrat auch die privaten Unternehmen vermehrt in die Pflicht nehmen. Mit einer Revision des Gleichstellungsgesetzes will er Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden dazu verpflichten, alle vier Jahre die Löhne zu analysieren.
Staatliche Lohnkontrollen und Sanktionen sind aber nicht geplant. Dies kritisierten in der Vernehmlassung die Arbeitnehmerorganisationen, denen der bundesrätliche Vorschlag nicht weit genug geht. Die Wirtschaft stellte sich indes gegen die aus ihrer Sicht «unverhältnismässigen» Lohnanalysen.