So will Eva Herzog die Steuern senken

Von der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III sollen nicht nur Unternehmen profitieren. Auch natürliche Personen will Finanzdirektorin Eva Herzog entlasten.

Eva Herzog will verhindern, dass im Zuge der Unternehmenssteuerreform III grosse Firmen aus Basel wegziehen. Deshalb schlägt sie eine Reihe von Massnahmen vor.

(Bild: Nils Fisch)

Von der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III sollen nicht nur Unternehmen profitieren. Auch natürliche Personen will Finanzdirektorin Eva Herzog entlasten.

Es kommt selten vor, dass eine linke Finanzdirektorin Steuersenkungen vorschlägt. Die Basler SP-Regierungsrätin tut das – gezwungenermassen. Denn wenn die nationale Unternehmenssteuerreform III durchkommt – die SP sammelt momentan Unterschriften dagegen –, dann muss auch Basel-Stadt handeln.

Das oberste Ziel der Finanzdirektorin ist es, zu verhindern, dass Firmen aus Basel wegziehen. Die Steuern dürfen also nicht steigen, wenn die Sonderprivilegien für Pharma-Riesen mit der Unternehmenssteuerreform III fallen.

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Die ordentlichen Gewinnsteuern betragen heute in Basel-Stadt 22 Prozent.

Doch Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften – dazu gehören auch Roche und Novartis – zahlen dank Privilegien nur zwischen 8 und 11 Prozent Gewinnsteuern. Nun will Herzog die ordentlichen Gewinnsteuern von 22 auf 13 Prozent senken. Mit den Privilegien, die die Unternehmenssteuerreform III beinhaltet, zahlen Unternehmen je nachdem weniger als 13 Prozent, mindestens aber 11 Prozent Gewinnsteuern.

Roche, Novartis und Co. werden nach dieser Rechnung etwa gleich viel Steuern zahlen wie zuvor. Das ist Herzogs Plan, damit möglichst keine Firmen abwandern und Arbeitsplätze verloren gehen.

Das ist nur eine, wenn auch die gewichtigste Änderung, die Herzog vorschlägt. Daneben gibt es auch Massnahmen, die natürliche Personen betreffen:

  • Der Steuer-Freibetrag für natürliche Personen soll erhöht werden. Für Singles um 1000 Franken, für Alleinerziehende um 1500 und für Verheiratete um 2000 Franken. Das macht eine Netto-Ersparnis von 222 Franken für alle Singles (334 für Alleinerziehende, 445 Franken für Verheiratete). Der Kanton rechnet mit Steuerausfällen von rund 30 Millionen Franken.
  • Kinder- und Ausbildungszulagen sollen um 100 Franken erhöht werden. Von 200 auf 300 Franken (Kinderzulagen) und 250 auf 350 Franken (Ausbildungszulagen). Das kostet Unternehmen insgesamt 70 Millionen Franken.
  • 10 Millionen Franken mehr für Prämienverbilligungen sollen bereitgestellt werden. Die Bezugsgrenze soll steigen, damit mehr Personen aus dem Mittelstand von Prämienverbilligungen profitieren.

Für den Kanton bedeutet Herzogs Massnahmenpaket unter dem Strich ein Minus von 140 Millionen Franken. Für die Unternehmen eine Entlastung von 100 Millionen Franken.

Am meisten dürften diejenigen Unternehmen profitieren, die bislang zu 22 Prozent ordentlich versteuert wurden und nunmehr den Steuersatz von 13 Prozent zahlen. Das sind grösstenteils KMU, die keine Steuerprivilegien hatten.

Mit der Vorlage, die nun in die Vernehmlassung geht, folgt Herzog dem Waadtländer Modell. Dort hat die Bevölkerung mit 87 Prozent Ja-Stimmen ein ähnliches Paket bereits im März angenommen.

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