Die Gebirgslandeplätze Rosenegg-West und Gumm im Kanton Bern sollen aufgehoben werden. Dies schlägt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vor. Es hat am Dienstag die Anhörung dazu eröffnet. Um die Gebirgslandeplätze und das Heliskiing schwelt seit Jahren ein Konflikt.
Jahrelange Bemühungen um eine Einigung führten nicht zum Erfolg. Im vergangenen Frühjahr beschloss der Bundesrat deshalb, die Überprüfung der Landeplätze zu stoppen und die Zahl der Plätze zu verringern. Heute liegt die Höchstzahl bei 48 Plätzen, 42 werden betrieben. Künftig sollen es noch 40 sein.
Nun steht fest, welche Gebirgslandeplätze verschwinden sollen. Es sind die Plätze Rosenegg-West und Gumm im Kanton Bern. Die Auswahl sei das Ergebnis einer Interessenabwägung zwischen Natur-, Landschafts- und Wildtierschutz auf der einen und Flugausbildung und des Flugtrainings auf der anderen Seite, schreibt das BAZL.
Lage und Eignung
Bei der Auswahl hat das BAZL berücksichtigt, ob der Landeplatz innerhalb eines nationalen Schutzgebietes liegt oder an ein solches angrenzt. Dies trifft auf 22 Plätze zu. Weiter wurde die Eignung für die Schulung und die gewerbliche Nutzung beurteilt.
Eine Rolle spielten ausserdem die Entfernung eines Landeplatzes von den wichtigsten Helikopterbasen und die räumliche Verteilung von Plätzen über die Schweiz. Die Anwendung dieser Kriterien habe die Aufhebung der Plätze Rosenegg-West und Gumm ergeben, schreibt das BAZL.
Keine weiteren Schliessungen
Die Grundsätze für das Heliskiing und für Wildruhezonen werden durch die Anpassungen nicht in Frage gestellt. Die verbleibenden Gebirgslandeplätze sollen weiterhin im bisherigen Umfang genutzt werden dürfen. Eine weitergehende Reduktion würden den Druck und damit auch die Umweltwirkungen auf die verbleibenden Gebirgslandeplätze ungebührlich erhöhen, hält das BAZL fest.
Auf den Gebirgslandeplätzen in der Schweiz gibt es nach Schätzungen des BAZL jährlich rund 50’000 Starts und Landungen, darunter 15’000 gewerbsmässige Bewegungen. Zwischen 8000 und 11’000 Starts und Landungen dienen dem Heliskiing.
Zur Änderung des Konzepts Gebirgslandeplätze und der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt können sich nun die interessierten Kreise äussern. Gegen das Heliskiing engagiert sich vor allem die Umweltschutzorganisation «mountain wilderness».
Gebirgslandeplätze sind Landestelle auf über 1100 Metern über Meer, die über keine Infrastruktur verfügen. Sie dienen der Ausbildung und Übung sowie sportlichen oder touristischen Zwecken. Für Rettungs- und Transportflüge im Gebirge seien sie unverzichtbar, hält das BAZL fest.