Bundesanwalt untersucht mögliche Weitergabe von vertraulichen Infos

Der Schweizer Ex-Diplomat Thomas Borer soll der kasachischen Regierung vertrauliche Informationen aus der Bundesanwaltschaft in Aussicht gestellt haben, berichtete die «NZZ» am Mittwoch. Jetzt geht der Bundesanwalt diesem Vorwurf auf den Grund.

Begrüsst die Abklärungen: Thomas Borer (Archiv) (Bild: sda)

Der Schweizer Ex-Diplomat Thomas Borer soll der kasachischen Regierung vertrauliche Informationen aus der Bundesanwaltschaft in Aussicht gestellt haben, berichtete die «NZZ» am Mittwoch. Jetzt geht der Bundesanwalt diesem Vorwurf auf den Grund.

«Der Bundesanwalt nimmt zur Zeit interne Abklärungen zur Eingrenzung möglicher Sachverhalte vor», bestätigt die Bundesanwaltschaft einen entsprechenden Bericht der «NZZ» vom Freitag. Bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente werde der Bundesanwalt «unmissverständlich handeln und die notwendigen Anträge an die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft stellen.»

Es gehe nun insbesondere darum, Sofortmassnahmen zu prüfen, um der «dieser Sach- und Ausgangslage inhärenten Kollusionsgefahr im Rahmen des Möglichen zu begegnen.»

Borer vertritt in der Schweiz die Interessen der kasachischen Regierung. Gegenüber der «Basler Zeitung» vom Freitag beschreibt er seinen Auftrag: «Ich berate das kasachische Justizministerium bei der Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden im Zusammenhang mit Strafverfahren über Persönlichkeiten, die Kasachstan um Milliarden betrogen haben und Teile dieser Gelder in der Schweiz gewaschen haben.»

«Gesetze strikte eingehalten»

Borer weist den Vorwurf zurück, er habe im Rahmen dieses Auftrags einen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft dazu angestiftet, das Amtsgeheimnis zu verletzen. Er halte sich immer im Rahmen der Rechtsordnung, sagte er am Mittwoch gegenüber der Sendung «Echo der Zeit» von Radio SRF.

Er habe als Diplomat und als Lobbyist nie Geheimnisverrat begangen, sagte Borer gegenüber der «Basler Zeitung». «Ich stifte auch keine Beamten dazu an.» Ähnlich einem Anwalt habe er Zugang zu gewissen Dokumenten. Diese Dokumente gebe er an seine Klienten weiter.

In einer am Freitagmittag verschickten Stellungnahme schrieb Borer, er begrüsse es sehr, dass die Bundesanwaltschaft Abklärungen wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung vornehme. Er sei überzeugt, dass sich rasch erweisen werde, «dass in dieser Angelegenheit von allen Beteiligten die entsprechenden Gesetze strikte eingehalten wurden». Damit werde den erhobenen Spekulationen der Boden entzogen.

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