Scheitert das Rechtshilfegesuch der Schweiz zum blockierten Mubarak-Vermögen, muss die Schweiz die 700 Millionen Franken womöglich freigeben. Bundesanwalt Lauber zeigt sich aber überzeugt, dass Ägyptens Justiz trotz Aufruhr im Land zur Zusammenarbeit in der Lage ist.
Die Bundesanwaltschaft kündigte am Freitag an, dass sie die ägyptischen Justizbehörden in den nächsten Tagen um Unterstützung bei den Untersuchungen gegen den Clan des ehemaligen Machthabers Ägyptens ersuchen werde. Bundesanwalt Michael Lauber verteidigt in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Samstag den Entscheid. Die Zeit im dreijährigen Verfahren dränge.
Es müssten Fristen beachtet und das Beschleunigungsgebot eingehalten werden, sagte Lauber. «All diese Dinge führen dazu, dass ich jetzt entscheiden musste. Sonst riskiere ich, dass man uns Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung anhängt oder uns vorwirft, wir seien politisch motiviert.»
Zum Szenario, dass die blockierten Gelder je nach Ausgang eventuell freigegeben werden könnten, sagte Lauber: «Das Risiko, dass ein Gericht zu anderen Einschätzungen kommt, trägt ein Staatsanwalt immer.»
Kein Weiterkommen ohne Ägypten
Die Bundesanwaltschaft ermittelt laut Lauber gegen dreizehn Personen wegen mutmasslicher Geldwäscherei. Die Finanzflüsse seien unter anderem in Zusammenarbeit mit anderen Staaten aufwendig analysiert worden. «Wir kommen nicht weiter, wenn wir aus Ägypten keine klaren Fakten einer Vortat erhalten.»
Von Geldwäscherei ist die Rede, wenn Geld, das aus einem Verbrechen – aus einer Vortat – herrührt, reingewaschen wird. Eine Vortat wäre beispielsweise Bestechung. Da laut Bundesanwaltschaft die Vortaten «praktisch ausschliesslich» in Ägypten begangen worden sind, sollen die dortigen Behörden bei der Beweisführung mithelfen.
Aus Laubers Sicht ist eine rechtsstaatliche Zusammenarbeit mit Ägypten möglich. «Ich bin überzeugt, dass das ägyptische Justizsystem für unsere Arbeit genügend stabil und zuverlässig ist.» Darüber habe er sich bei einem Besuch im vergangenen Dezember selber vergewissert.
Die Schweiz hatte während des «Arabischen Frühlings» als erstes Land Gelder des im Februar 2011 gestürzten Mubarak eingefroren. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft vom Juli 2012 sind in der Schweiz Gelder in Höhe von gegen 700 Millionen Franken gesperrt.