Vor elf Jahren brach das Anlagesystem des Financiers Dieter Behring zusammen. Nun endlich kommt es zur Anklage, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag ankündigte.
«Die Anklage wird beim Bundesstrafgericht Ende Sommer, spätestens Anfang Herbst eingereicht werden», sagte André Marty, Sprecher der Bundesanwaltschaft, der Nachrichtenagentur sda. Die Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft schon 2012 abgeschlossen.
Die lange Verfahrensdauer erklärte Marty mit der Komplexität des Verfahrens. Im Zentrum steht nach seinen Angaben der Sachverhalt Anlagebetrügerei und daran anschliessende Geldwäscherei. Daneben hätten verschiedene Nebensachverhalte untersucht werden müssen.
Tausende Opfer
Behring wird verdächtigt, zwischen 1998 und 2004 Anleger mit hohen Zinsversprechen gelockt und um mehrere hundert Millionen Franken betrogen zu haben. Die Investorengelder, die Behring entgegennahm, sollen in eine Art Schneeballsystem geflossen sein. Insgesamt gibt es laut Marty rund 2000 Geschädigte.
Nach dem Zusammenbruch des Anlagesystems nahm die BA Ermittlungen auf, Behring sass für einige Monate in Untersuchungshaft. Bei dem Verfahren geht es um gewerbsmässigen Betrug, qualifizierte ungetreue Geschäftsführung, Misswirtschaft, Urkundenfälschung und qualifizierte Geldwäscherei.
Verjährung droht
Im Visier hatte die Bundesanwaltschaft neben Behring zunächst zehn weitere Personen. Letztes Jahr kündigte Bundesanwalt Michael Lauber an, die Ermittlungen konzentrieren zu wollen, um das Verfahren zu beschleunigen. Heute ist das Verfahren laut Marty noch gegen neun Personen im Gang.
Wirtschaftsdelikte, wie sie Behring vorgeworfen werden, verjähren nach 15 Jahren. Für einige Taten könnte die Verjährung daher bereits eingetreten sein. Im August 2014 hatte ein Behring-Opfer eine Beschwerde wegen Verfahrensverschleppung eingereicht und gefordert, die BA solle sofort Anklage erheben.
Ermittlungen mit Staatstrojaner
Gemäss Recherchen der «Neuen Zürcher Zeitung» ist bei den Ermittlungen gegen Behring auch ein Staatstrojaner eingesetzt worden. Es handelt sich dabei um ein Programm, mit dessen Hilfe die Strafverfolgungsbehörden in fremde Computer eindringen können, um auf Daten zuzugreifen oder Mails oder Internettelefone zu überwachen.
Der Einsatz sei im Februar 2007 von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts genehmigt worden, bestätigte Marty die Meldung. Behring sei ein Jahr später über die Überwachung informiert worden. Ein Rechtsmittel habe er nicht ergriffen.
Bisher sind Staatstrojaner in der Schweiz erst in vier Fällen eingesetzt worden. Laut Marty ging es bei den Einsätzen zwischen 2004 und 2010 neben Wirtschaftsdelikten auch um Sprengstoffdelikte oder um Beteiligung an einer kriminellen Organisation.
Umstrittene Überwachung
Die Trojaner, auch GovWare genannt, waren von der deutschen Firma DigiTask programmiert worden. Das Einschleusen der Überwachungssoftware in den Zielcomputer übernahm in drei der vier Fälle die Berner Firma Dreamlab.
Ob es damals schon eine ausreichende gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von GovWare gab, ist umstritten. Mit dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), über welches derzeit das Parlament berät, soll eine solche geschaffen werden. Die Vorlage ist nicht zuletzt wegen des Einsatzes von Staatstrojanern heftig umstritten.