Bundesanwaltschaft erhebt Anklage wegen Geldwäscherei

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen sieben Personen erhoben. Diese sollen Vermögenswerte eines tschechischen Energieunternehmens für private Zwecke in die Schweiz verschoben haben; es handelt sich um eine Summe von 600 Millionen Franken.

Die Anklage wurde beim Bundesstrafgericht eingereicht (Bild: sda)

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen sieben Personen erhoben. Diese sollen Vermögenswerte eines tschechischen Energieunternehmens für private Zwecke in die Schweiz verschoben haben; es handelt sich um eine Summe von 600 Millionen Franken.

Gemäss einer Mitteilung der BA vom Montag diente die Verschiebung des Geldes der möglicherweise unrechtmässigen Aneignung einer tschechischen Steinkohlegesellschaft. Bereits im März 2009 hatte die BA die Blockierung der auf rund hundert Schweizer Bankkonten liegenden Gelder veranlasst.

Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen. Laut BA haben die Angeklagten in verschiedenen Ländern – so auch in der Schweiz – ein komplexes Gesellschaftskonstrukt aufgebaut. Das Konstrukt habe ihnen dazu gedient, Geld aus den Kassen des Unternehmens abzuzweigen – um dann ohne finanziellen Aufwand dessen Eigentümer zu werden.

Sechsjährige Ermittlungen

Es handle sich bei der Gesellschaft um eines der bedeutendsten Energieunternehmen Tschechiens, schreibt die BA. Beteiligt gewesen seien neben Führungskräften der Gesellschaft auch Drittpersonen. Zur Firma und zur Nationalität der Angeklagten wollte die BA keine weiteren Angaben machen.

Die Ermittlungen waren von der Bundesanwaltschaft im Juni 2005 eingeleitet worden. Mit der Einreichung der Anklageschrift beim Bundesstrafgericht in Bellinzona endet ein komplexes sechsjähriges Verfahren. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda lobte ein BA-Sprecher die Zusammenarbeit mit den tschechischen Behörden.

Die BA erachte die Verdachtsmomente als ausreichend, um Anklage zu erheben. Neben Geldwäscherei lautet die Anklage auf ungetreue Geschäftsbesorgung, Betrug sowie Urkundenfälschung. Die betroffene tschechische Gesellschaft tritt gemäss BA im Verfahren als Zivilpartei auf.

Nächster Artikel