Bundesanwaltschaft erhebt Anklage zu Bankdatenklau

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bankdaten an Deutschland Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Um wen oder was es genau geht, ist gegenwärtig noch nicht bekannt.

Das Bundesstrafgericht muss sich mit den CDs mit Schweizer Bankdaten befassen (Archiv) (Bild: sda)

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bankdaten an Deutschland Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Um wen oder was es genau geht, ist gegenwärtig noch nicht bekannt.

BA-Sprecherin Walpurga Bur bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Meldung von „20 Minuten online“. Demnach hat die BA im Verfahren „Bankdatenklau“ vor einigen Tagen beim Bundesstrafgericht Anklage gegen eine Person im Rahmen des abgekürzten Verfahrens erhoben. Angaben zu den Details der Anklage machte die BA nicht.

Bei der Steuerdatenaffäre geht es um mutmasslich illegale CDs, die Schweizer Bankdaten enthalten sollen. Die BA hatte in diesem Zusammenhang im September 2010 eine Person verhaftet, die sich später in der Zelle erhängte. Anfangs 2011 wurde bekannt, dass ein zweiter Verdächtigter aus der U-Haft entlassen worden war.

Eine der CDs hatte das Bundesland Niedersachsen gemeinsam mit der deutschen Bundesregierung gekauft. In Deutschland war umstritten, ob der Staat solche mutmasslich gestohlenen Daten überhaupt erwerben darf. Im November 2010 erhielt der deutsche Staat vom Verfassungsgericht in Karlsruhe dann allerdings grünes Licht.

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