Bundesanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen für Hells Angels

Der Ex-Präsident der Zürcher Hells Angels soll laut Bundesanwaltschaft (BA) drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Für die drei anderen Beschuldigten fordert sie vom Bundesstrafgericht bedingte oder teilbedingte Freiheitsstrafen.

Mitglieder der Hells Angels vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona (Bild: sda)

Der Ex-Präsident der Zürcher Hells Angels soll laut Bundesanwaltschaft (BA) drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Für die drei anderen Beschuldigten fordert sie vom Bundesstrafgericht bedingte oder teilbedingte Freiheitsstrafen.

Für den Hauptbeschuldigten – einen ehemaligen Hells Angel und früheren Präsidenten des Zürcher Flügels – forderte die Staatsanwältin des Bundes, Lucienne Fauquex, am Mittwoch eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Er soll an allen Verbrechen beteiligt gewesen sein, also an Drogendelikten, versuchter Erpressung und Entführung sowie an den Vorbereitungen zu einem Raub. Die restlichen drei Männer sollen sich laut BA jeweils nur an einzelnen der 2003 und 2004 begangenen Delikte als Mittäter oder Gehilfen beteiligt haben.

Für die beiden Zürcher und das Lausanner Mitglied der Hells Angels verlangt die Staatsanwältin bedingte und teilbedingte Strafen zwischen 14 und 28 Monaten, in einem Fall zusätzlich eine unbedingte Geldstrafe. Zudem sollen die beschlagnahmten Harleys von zwei der vier Beschuldigten eingezogen werden.

Marihuana-Business im grossen Stil

Fauquex hatte in ihrem Plädoyer das Marihuana-Business im grossen Stil als Kerngeschäft der Gruppe um den angeklagten Ex-Präsidenten bezeichnet. Die übrigen Vorwürfe betreffen Taten, die letztlich nicht zu Ende geführt worden sind.

Darunter figurieren Vorbereitungen für einen Raubüberfall auf einen Protectas-Geldtransporter. Auf die Ausführung ihres Plans sollen die Beteiligten nur verzichtet haben, weil einer von ihnen beim Auskundschaften der Örtlichkeiten merkte, dass er durch die Polizei beschattet wurde.

Weiter soll die Entführung eines Mannes vorgesehen gewesen sein, der etwas über den Verbleib der gestohlenen Harley-Davidson eines Klubkollegen gewusst haben soll. Der Informant liess sich dann allerdings nicht finden, weshalb sein angeblich für den Fall des Schweigens geplanter Abtransport nicht zustande kam.

Urteil in zwei Wochen

Nur an den Ex-Präsidenten richtet sich schliesslich der Vorwurf der versuchten Erpressung eines Bordellbesitzers. Das mutmassliche Opfer bezahlte nichts, beziehungsweise nach eigenen Angaben freiwillig 6000 Franken.

Wenig Verständnis liess die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer für das Gruppenverhalten der Hells Angels erkennen. Unter der Anscheinsstärke ihrer Vereinigung mache jeder einfach alles mit. Dies sei ein Verhalten, für das man bei Jugendlichen Verständnis aufbringen könne, nicht jedoch bei Erwachsenen.

Am Nachmittag werden die Verteidiger der Angeschuldigten mit ihren Plädoyers beginnen. Das Urteil wird erst in zwei Wochen verkündet. Ein erster Anlauf im Prozess gegen die vier Rocker war im letzten Oktober wegen des Beweismittel-Chaos der BA gescheitert.

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