Die Anzeige der Jungsozialisten gegen den St. Galler FDP-Nationalrat Walter Müller wegen dessen Kasachstan-Reise ist bei der Bundesanwaltschaft eingegangen. Die Behörde hat zudem Kenntnis von einer weiteren Anzeige im Kontext zum Fall Markwalder.
Die Anzeige der Jungsozialisten sei am gestrigen Dienstag bei der Bundesanwaltschaft eingegangen, sagte André Marty, Sprecher der Bundesanwaltschaft, am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte einen Bericht von «NZZ Online».
Bei der Anzeige gehe es um Artikel 322 sexies des Strafgesetzbuches, konkret um den Vorwurf der Vorteilsannahme im Amt. Gemäss diesem Strafgesetzesartikel droht Müller im Fall einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Entscheidend wird aber sein, ob beide Kammern des eidgenössischen Parlaments die Immunität des Parlamentariers aufheben werden, wie Marty weiter erklärte. Die Bundesanwaltschaft prüfe derzeit das weitere Vorgehen. Möglich ist, dass sie das Strafverfahren eröffnet, oder aber zuwartet, bis die Immunitätsfrage geklärt ist.
Noch eine Strafanzeige
Müller hatte im Mai 2014 an einer Reise der PR-Agentur Burson-Marsteller nach Kasachstan teilgenommen. Mit von der Partie an der fünftägigen Reise war auch der SVP-Politiker Christian Miesch, zu jenem Zeitpunkt aber nicht Nationalrat, sowie eine Mitarbeiterin der PR-Agentur, welche die Reise im Auftrag eines kasachischen Kunden organisiert hatte. Müller hat inzwischen zugesichert, dass er die Kosten der Reise nachträglich noch selber begleichen will.
Die Bundesanwaltschaft habe zudem Kenntnis von einer weiteren Strafanzeige im Kontext zum Fall Markwalder, sagte Marty weiter. Ob sich diese gegen die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder richtet und um welchen Straftatbestand es dabei geht, konnte er auf Anfrage nicht sagen. Die Bundesanwaltschaft habe Kenntnis davon, dass diese Anzeige jetzt zu ihr weitergeleitet werde, sagte er.
Markwalder steht im Verdacht, Informationen aus der Aussenpolitischen Kommission (APK) des Nationalrats an eine Lobbyistin weitergeleitet und damit das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben. Möglicherweise kann gegen sie auch wegen verbotenem Nachrichtendienst ermittelt werden. Die APK will über eine allfällige Strafanzeige in diesem Fall diskutieren.