Der letzte Aktendeckel in der Kasachstan-Affäre um Nationalratspräsidentin Christa Markwalder (FDP/BE) ist möglicherweise bald geschlossen: Die Bundesanwaltschaft hat eine von Markwalder mit einer Anzeige angestrebte Untersuchung wegen Erpressung eingestellt.
Die Verfügung der Bundesanwaltschaft (BA) ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Markwalder hatte in einem im September veröffentlichten Interview mit der Zeitung «Schweiz am Sonntag» die Anzeige publik gemacht. Eine der beiden Personen, die sie bei der Bundesanwaltschaft angezeigt haben, habe versucht, sie zu erpressen.
Geschehen sei dies «mit einer E-Mail, in dem er verklausuliert Geld forderte». Konsequenterweise habe sie ihn angezeigt. «Das ist intolerabel.» Zur Identität des Mail-Absenders sagte Markwalder nichts.
Die auf Markwalders Anzeige hin eröffnete Untersuchung wegen versuchter Erpressung und versuchter Nötigung hat die Bundesanwaltschaft (BA) nun eingestellt, wie die «Aargauer Zeitung» und die «Südostschweiz» am Freitag meldeten. Die Einstellungsverfügung liegt auch der Nachrichtenagentur sda vor.
Der Beschuldigte habe glaubwürdig dargelegt, dass er Markwalder weder erpressen noch nötigen wollte und dies auch nicht beabsichtigt habe, heisst es in der Verfügung. Es habe ihm insoweit auch am entsprechenden Vorsatz gefehlt, so dass die Tatbestände insgesamt nicht erfüllt seien, wird die Einstellung begründet. Die Verfahrenskosten von 550 Franken trägt die Bundeskasse.
Noch nicht rechtskräftig
Die Bundesanwaltschaft äusserte sich auf Anfrage nicht zur Einstellung und verwies darauf, dass die auf den 22. März datierte Verfügung noch nicht rechtskräftig sei. Markwalder nahm auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda nicht Stellung zum Entscheid der BA. Sie habe die Verfügung noch nicht erhalten, begründete sie dies.
Markwalder ist seit Dezember Nationalratspräsidentin. Im Frühsommer 2015 war sie unter Druck geraten wegen einer Interpellation, die sie zu Kasachstan eingereicht hatte. Kasachische Politiker hatten über eine Lobbyistin Einfluss auf den Text des Vorstosses genommen. Zudem sind Dokumente aus einer Kommissionssitzung nach Kasachstan gelangt.
Zwei Privatpersonen warfen der Nationalrätin in Strafanzeigen unter anderem Amtsgeheimnisverletzung und politischen Nachrichtendienst vor. Für Markwalder hatte die Angelegenheit aber keine strafrechtlichen Folgen, denn die zuständigen Parlamentskommissionen entschieden, die Immunität von Markwalder nicht aufzuheben.