Der Direktor der Eidgenössische Finanzverwaltung, Serge Gaillard, hat sich aus Sicht der Bundesanwaltschaft (BA) im Zusammenhang mit den Missständen bei der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf korrekt verhalten. Ein Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Die BA bestätigte am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda entsprechende Medienberichte des «St. Galler Tagblatts» und der «Luzerner Zeitung». Sie sei zum Schluss gekommen, dass der Vorwurf der «falsche Anschuldigungen» gegen Gaillard unbegründet sei, heisst es in ihrer Stellungnahme.
Ein früherer Angestellter der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV (ZAS) hatte Gaillard wegen falscher Anschuldigungen angezeigt. Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigte daraufhin die Bundesanwaltschaft auf deren Ersuchen hin zur Abklärung. Gaillard hatte die Vorwürfe von Anfang an als «haltlos» zurückgewiesen.
Dokumente den Medien zugespielt
Die Vorwürfe gegen Gaillard stehen im Zusammenhang mit der Affäre um die Ausgleichsstelle. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) erstattete im März 2014 Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, weil den Medien interne Dokumente zugespielt worden waren.
Laut Gaillard richtete sich die Strafanzeige gegen Unbekannt. In der Anzeige sei darauf hingewiesen worden, dass die EFV über keine abschliessenden Hinweise auf die Täterschaft verfüge. Vorschriftsgemäss seien Verdachtsmomente beigelegt und Anhaltspunkte genannt worden. Diese betrafen einen Mitarbeitenden der ZAS.
Die Bundesanwaltschaft eröffnete in der Folge ein Verfahren gegen diese Person. Das Verfahren wurde später eingestellt, weil sich die Verdachtsmomente nicht erhärten liessen. Der ZAS-Mitarbeitende reichte seinerseits Strafanzeige gegen Gaillard ein wegen falscher Anschuldigung, Verleumdung, Amtsmissbrauch und versuchter Nötigung.
Gaillard sei mit der Strafanzeige der EFV lediglich seinen Verpflichtungen nachgekommen, wonach alle Verbrechen und Vergehen angezeigt werden müssten, von denen er als Angestellter des Bundes Kenntnis erhalte, kommt die BA nun zum Schluss.
Die Parteien können die Verfügung der Bundesanwaltshaft innerhalb von zehn Tagen beim Bundesstrafgericht in Bellinzona anfechten.
Beschaffungsregeln missachtet
Die Unregelmässigkeiten bei der ZAS waren Anfang 2014 ans Licht gekommen. Untersuchungen im Auftrag der EFV kamen später zum Schluss, dass die Ausgleichsstelle bei der Vergabe von IT-Aufträgen die Beschaffungsregeln nicht eingehalten hatte. Hinweise auf Korruption oder grösseren finanziellen Schaden fanden sich dagegen nicht.
Die ZAS ist das Zentralorgan des Bundes für die AHV, die IV und die Erwerbsersatzordnung. Der Bundesrat hatte sie im Frühling 2012 ermächtigt, die IT-Leistungen für ihre Fachapplikationen selbst zu erbringen. Die ZAS hat ihren Hauptsitz in Genf und untersteht in Betrieb und Organisation der Aufsicht der EFV.