Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit den blockierten Geldern der gestürzten tunesischen und ägyptischen Machthaber ausgeweitet. Neben Geldwäscherei geht sie auch dem Straftatbestand der organisierten Kriminalität nach.
„Wir führen Verfahren gegen Personen aus dem Umfeld von Zine al-Abidine Ben Ali und Husni Mubarak“, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Jeannette Balmer, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Sie bestätigte damit Aussagen in einem Bericht der „NZZ am Sonntag“.
Die Bundesanwaltschaft machte keine Angaben dazu, um welche Personen es sich handelt. Schweizer seien jedoch nicht darunter, sagte Balmer.
Neben eigenen Ermittlungen vollzieht die Bundesanwaltschaft Rechtshilfeersuchen aus Tunesien und Ägypten. Im Dezember übergab das Bundesamt für Justiz (BJ) ein Gesuch der ägyptischen Behörden an die Bundesanwaltschaft, wie BJ-Sprecher Folco Galli bestätigte. Zuvor hatte das BJ bereits ein Gesuch aus Tunesien sowie ein weiteres aus Ägypten weitergeleitet.
Kein Gesuch liegt gemäss Galli aus Libyen vor. Im Gegensatz zu Tunesien und Ägypten hat die Schweiz aber bereits blockierte Gelder aus Libyen freigegeben. Zuletzt waren nach der Aufhebung der Sanktionen gegen die Zentralbank und die Auslandsbank Libyens durch den UNO-Sicherheitsrat im Dezember die Gelder dieser Institute freigegeben worden.