Der Freispruch des Privatbankiers Oscar Holenweger wird rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft zieht das Urteil nicht weiter, wie sie in einer Stellungnahme schreibt, die sie am Donnerstag nach einer Vorabmeldung der Zeitung „Der Sonntag“ verschickte.
Das Strafinteresse der Öffentlichkeit gegenüber Holenweger habe wegen der langen Verfahrensdauer inzwischen deutlich abgenommen. Auch hätten die strittigen Rechtsfragen wegen der Einführung der Eidgenössischen Strafprozessordnung in diesem Jahr an Bedeutung verloren. Ein Weiterzug würde somit nur unwesentlich zur Rechtsfortbildung beitragen.
In dem Fall war es unter anderem um den in der Strafprozessordnung neu geregelten Einsatz eines verdeckten Ermittlers gegangen. In seinem Urteil vom April war das Bundesstrafgericht zum Schluss gekommen, dass der V-Mann-Einsatz gegen Holenweger unrechtmässig gewesen war. Das Verfahren wurde in diesem Punkt eingestellt, in den übrigen Anklagepunkten wurde Holenweger freigesprochen.
Ein Danke an Journalisten
Privatbankier Holenweger seinerseits schrieb in einer Stellungnahme vom Donnerstagabend, dass der Anfangsverdacht gegen ihn erfunden worden sei. „Wie ein Schneeballsystem wurde das Lügenkonstrukt weitergereicht, bis es ausser Kontrolle geriet.“ Dies hätten Dokumente und Zeugenaussagen der Bundeskriminalpolizei gezeigt.
Während mehr als acht Jahren – von der Eröffnung des Verfahrens im Juli 2003 bis zur Gerichtsverhandlung im April 2011 – habe die Bundesanwaltschaft versucht, diesen Anfangsverdacht aufrecht zu halten. Dank Whistleblowers seien aber die Missstände innerhalb der Bundesanwaltschaft aufgedeckt worden.
Holenweger dankte in seiner Stellungnahme den Whistleblowern, ebenso wie den Journalisten, welche „mutig und unermüdlich recherchierten“ und „systematische Vertuschungsversuche und Manipulationen“ öffentlich gemacht hätten. Insbesondere die „Weltwoche“ berichtete regelmässig über den Fall Holenweger.