Der deutsche Unternehmer Hans Raab (70) darf in seiner Fischfarm in Oberriet keine Melander mehr halten. Raab ist mit einer Beschwerde beim Bundesgericht abgeblitzt. Der Kanton St. Gallen hatte ihm die Fischhaltung 2011 wegen fehlender Bewilligung verboten.
Das Verbot sei weder willkürlich, noch verstosse es gegen verfassungsmässige Rechte, heisst es im Urteil des Bundesgerichts vom 24. Januar. Der Beschwerdeführer sei nicht berechtigt, sich eigenmächtig über die Tierschutzverordnung hinwegzusetzen. Raab muss die Gerichtskosten von 2000 Franken zahlen.
Das St. Galler Verwaltungsgericht hatte dem Unternehmer Ende Oktober 2011 verboten, in seiner Melander-Fischfarm in Oberriet Fische zu halten. Im November räumte das kantonale Veterinäramt die Anlage. Es transportierte mehrere erwachsene Fische und einige hundert Brütlinge ab.
Wildtier-Haltebewilligung nötig
Die Haltung der Fische sei illegal gewesen, begründete der Kanton den Schritt. Der Fischfarm fehle die nötige Haltebewilligung für Wildtiere. Der Kanton hatte Raab eine Frist gesetzt, um die Fische zu entfernen. Raab reagierte darauf nicht.
Den Entscheid des Verwaltungsgerichts focht er vor Bundesgericht an. Er sah im Fischhalte-Verbot einen Verstoss gegen die verfassungsmässige Wirtschaftsfreiheit und eine Verletzung der Eigentumsgarantie. Die Bundesrichter in Lausanne teilten diese Meinung aber nicht.
Jahrelanger Streit
Die Melander-Fischfarm ist seit Jahren Gegenstand einer Kontroverse. Nach Ansicht der St. Galler Behörden wurden die Fische in der Anlage tierschutzwidrig auf 10 Grad abgekühlt, mit Scherbeneis entschleimt und dann getötet.
Raab vertrat stets eine andere Haltung. Unter dem Druck der Behörden liess er die Fischfarm im März 2011 jedoch schliessen. Mitte August wurden dann aber wieder Melander in Oberriet gehalten, worauf der Kanton einschritt.