Bundesgericht bestätigt langjährige Freiheitsstrafe gegen Skinhead

Ein Walliser Skinhead muss wegen Mordversuchs definitiv 11 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des heute 24-Jährigen abgewiesen, der seinem Opfer 2009 wegen einer harmlosen Bemerkung über Hitler die Kehle aufgeschlitzt hat.

Der Skinhead hatte vor dem Bundesgericht keinen Erfolg (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein Walliser Skinhead muss wegen Mordversuchs definitiv 11 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des heute 24-Jährigen abgewiesen, der seinem Opfer 2009 wegen einer harmlosen Bemerkung über Hitler die Kehle aufgeschlitzt hat.

Der Skinhead hatte in der Nacht vom 5. Dezember 2009 in einer Discothek in Saillon VS Nazisprüche von sich gegeben. Ein anwesender 26-jähriger Schweizer kosovarischer Herkunft machte ihn darauf aufmerksam, dass es sich bei der Hitlerzeit doch um eine vergangene Epoche handle.

Mehrere Liter Blut verloren

Der Neonazi zückte daraufhin sein Messer und schlitzte seinem Opfer die Kehle auf. Der Verletzte verlor durch den Angriff mehrere Liter Blut und überlebte nur, weil Anwesende bis zum Eintreffen der Sanitäter sachgerechte Hilfe leisten konnten.

Anschliessend an den Vorfall verblieb der Täter gemäss Zeugen lächelnd im Lokal und rauchte eine Zigarette. Allerdings wies er einen Kollegen noch an, zu ihm nach Hause zu fahren, um Waffen und Nazi-Material verschwinden zu lassen. Früher am gleichen Abend hatte er bereits einem jungen Musiker zwei Zähne ausgeschlagen.

Das Walliser Kantonsgericht verurteilte den Skinhead wegen Mordversuchs zu elf Jahren Freiheitsstrafe. Das Bundesgericht hat dieses Verdikt nun bestätigt und die Beschwerde des heute 24-Jährigen abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne hat er mit seiner Tat totale Missachtung für das Leben seines Opfers gezeigt.

Erfolgloser Einwand

Erfolglos blieb der Einwand des Betroffenen, dass er wahrscheinlich anders gehandelt hätte, wenn es sich bei seinem Kontrahenten um einen Schweizer und nicht um einen Kosovaren gehandelt hätte, der früher gegenüber jungen Schweizern straffällig geworden sei.

Laut Bundesgericht zeigt dies entgegen der Absicht des Verurteilten vielmehr auf, dass er aus besonders nichtigen Gründen bereit gewesen wäre, das Leben eines Menschen zu opfern. Zudem belege sein Einwand, dass er bewusst gehandelt habe. Schliesslich ist laut Gericht auch die Höhe der Strafe nicht zu beanstanden.

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