Das von Coop Nordwestschweiz und der Marti AG geplante Einkaufszentrum auf dem Kofmehlareal in Solothurn ist einen Schritt weiter. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Privatperson gegen den geänderten Bauzonenplan und den Gestaltungsplan mit Sondervorschriften abgewiesen.
Der Mann rügte verschiedene Punkte bezüglich der Erschliessung, der Verkehrssituation, der Massnahmen zur Verminderung der übermässigen Luftbelastung sowie der Grünflächen.
In seinem am Freitag publizierten Urteil ist das Bundesgericht jedoch zum Schluss gekommen, dass die Kritik unbegründet ist. Die Lausanner Richter bestätigen somit den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn vom Juni vergangenen Jahres.
Somit ist das Bauprojekt nach rund neun Jahren Planung auf der Zielgeraden. Die Bauherrschaft kann nun mit Verfahren für die Baugenehmigung beginnen.
Auf der heutigen Industriebrache ist ein Einkaufszentrum mit Verkaufsflächen von 6500 Quadratmeter und einer Mall von 950 Quadratmeter vorgesehen. Auf zwei Parkgeschossen sollen maximal 300 Parkplätze gebaut werden. (Urteil 1C_367/2016 vom 07.02.2017)