Ein jurassischer Wilderer muss dem Kanton über 100’000 Franken Schadenersatz bezahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des ehemaligen Wildhüters abgewiesen, der zusammen mit Komplizen mehr als 100 Tiere illegal erlegt hat.
Der Vierzigjährige hatte zwischen 2002 und 2006 87 Rehe, 8 Gämsen, 26 Hasen, 9 Wildschweine und eine Eule gewildert. Die jurassische Justiz verurteilte ihn dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren. Zudem wurde er verpflichtet, alleine oder zusammen mit Komplizen 110’000 Franken Schadenersatz zu zahlen.
Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun abgewiesen. Die Richter in Lausanne erinnern daran, dass das Eidgenössische Jagdgesetz Kantonen und Gemeinden das Recht einräumt, von Wilderern den Gegenwert der illegal erlegten Tiere einzufordern. Der Betroffene hatte sich erfolglos auf Verjährung berufen.