Bundesgericht bestätigt Urteil zum Tötungsdelikt vom Katzensee

Der Mann, der 2010 in Zürich seine Ehefrau getötet und in einem Flachmoor beim Katzensee versenkt hatte, ist beim Bundesgericht abgeblitzt. Die Richter bestätigten das Urteil des Zürcher Obergerichts vom Mai: Schuldig der vorsätzlichen Tötung, 15 Jahre Freiheitsentzug.

Die Tote wurde im Katzensee bei Zürich gefunden (Archiv) (Bild: sda)

Der Mann, der 2010 in Zürich seine Ehefrau getötet und in einem Flachmoor beim Katzensee versenkt hatte, ist beim Bundesgericht abgeblitzt. Die Richter bestätigten das Urteil des Zürcher Obergerichts vom Mai: Schuldig der vorsätzlichen Tötung, 15 Jahre Freiheitsentzug.

Der Mann hatte geltend gemacht, die Anklage sei zu ungenau gefasst gewesen. Damit sei der Anklagegrundsatz verletzt worden, das Urteil sei aufzuheben. Mit seiner Kritik zielte er auf die tatsächlich ungenauen Angaben zu Tatort, Todesursache und Todeszeitpunkt in der Anklageschrift.

Auch das Bundesgericht erkennt diese Ungenauigkeit. Es hält allerdings fest, der Ankläger sei gezwungen gewesen, sich ungenau auszudrücken. Dies, weil die Obduktion einer Leiche, die mehrere Wochen in einem Flachmoor gelegen habe, «keine eindeutigen und gesicherten medizinischen Erkenntnisse zum Todeszeitpunkt und zur Todesursache» zugelassen habe.

Solange für den Beschuldigten klar sei, welcher Sachverhalt ihm vorgeworfen werde, könne eine fehlerhafte und unpräzise Anklage nicht dazu führen, dass es nicht zu einem Schuldspruch kommen dürfe, hält das Bundesgericht fest. Und dies sei der Fall gewesen. Der Beschwerdeführer war «über den Tatvorwurf informiert, und das Prozessthema war fixiert».

Auch andere Beschwerdepunkte lässt das Bundesgericht nicht gelten. Der Mann sei vor Befragungen korrekt über seine Rechte, seinen Anspruch auf Beizug eines Verteidigers und die Tatsache, dass seine Aussagen als Beweismittel verwendet würden, belehrt worden.

Alles in allem kam das Bundesgericht zum Schluss, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Gerichtskosten von 2000 Franken hat der Beschwerdeführer zu übernehmen.

Verräterische Zeitungsabdrücke

Am 5. Mai 2014 hatte das Obergericht des Kantons Zürich den 55-Jährigen nach einem Indizienprozess zweiter Instanz wegen vorsätzlicher Tötung zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Es bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich.

Die Richter stützten sich auf viele belastende Indizien, darunter ein besonders gewichtiges: Abdrücke einer Seite aus dem «Tagblatt der Stadt Zürich» auf den Zementplatten, mit denen die Leiche im Moor beschwert war: Die Zeitungsseiten waren 1939 bei der Herstellung der Platten als Unterlage benutzt worden. Die gleichen Abdrücke fanden sich auf Zementplatten am Wohnort des Ehepaars.

Spaziergänger hatten am 1. Mai 2010 die schon stark verweste Leiche der 50-jährigen Frau entdeckt. Sie war rund einen Monat zuvor als vermisst gemeldet worden. Der Tatverdacht war rasch auf den Ehemann gefallen. Im Dezember 2010 wurde er verhaftet und sitzt seither im Gefängnis.

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