Bundesgericht bremst Luxus-Resort Aminona im Wallis

Mit dem Bau des Luxus-Resorts Aminona bei Crans-Montana VS darf noch nicht begonnen werden. Das Bundesgericht hat der Beschwerde von Tier- und Umweltverbänden die aufschiebende Wirkung erteilt.

Noch ist das Luxus-Resort Aminona nicht gebaut - Aufnahme eines Modells (Archiv) (Bild: sda)

Mit dem Bau des Luxus-Resorts Aminona bei Crans-Montana VS darf noch nicht begonnen werden. Das Bundesgericht hat der Beschwerde von Tier- und Umweltverbänden die aufschiebende Wirkung erteilt.

Die russische Mirax-Gruppe plant in Mollens 160 Luxusappartements, 350 Hotelzimmer, 50 individuelle Chalets, eine 12’000 Quadratmeter grosse Geschäftszone mit Restaurants, Kunsteisbahn, Schwimmbädern sowie ein Konferenzzentrum. Die Anlage soll im Endausbau 2500 Betten umfassen und etwa 400 Millionen Franken kosten.

Das Walliser Kantonsgericht hatte die Beschwerden des WWF, der Stiftung Landschaftsschutz und des Schweizer Heimatschutzes gegen die Baubewilligung im vergangenen Juli abgewiesen. Die Verbände gelangten dagegen ans Bundesgericht, das ihrer Eingabe nun die aufschiebende Wirkung erteilt hat.

Keine Sicherheitsleistung

Mit dem Bau der Anlage darf damit zumindest vorerst nicht begonnen werden. Die Bauherrschaft hatte gefordert, dass von den Beschwerdeführern für den Fall der Gewährung der aufschiebenden Wirkung eine Sicherheitsleistung über fünf Millionen Franken zu erheben sei, worauf das Bundesgericht aber verzichtet hat.

Seinen Zwischenentscheid rechtfertigt das Gericht unter anderem damit, dass ein sofortiger Baubeginn die betroffenen Trockenwiesen gefährden könnte, die gegenwärtig noch über provisorischen Schutz verfügten. Das öffentliche Interesse am Schutz dieses Biotops überwiege die ökonomischen und touristischen Interessen.

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