Der FC Sion erleidet am Montag vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne seine jüngste juristische Niederlage.
Das Bundesgericht stütze einen CAS-Entscheid vom Dezember 2011 und bestätigte den Ausschluss des FC Sion aus der Europa League durch die UEFA im vergangenen September. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde des FC Sion nicht ein.
Sion hatte in den Playoff-Spielen gegen Celtic Glasgow nicht qualifizierte Spieler eingesetzt, worauf die Disziplinarkommission der UEFA die Partien mit Forfaitniederlagen für die Walliser wertete – und an deren Stelle die Schotten an der Gruppenphase teilnehmen liess. Constantin war zunächst an den CAS gelangt und später, nachdem er dort abgeblitzt war, mittels Rekurs ans Bundesgericht. Der CAS sei nicht kompetent und gegenüber der FIFA nicht unabhängig, hatte Constantin vorgebracht.
Die höchsten Schweizer Richter hatten kein Gehör für sein Anliegen. Wichtigstes Argument gegen Sion war das fehlende direkte Interesse des Klubs. „Der Wettbewerb der Europa League 2011/2012 ist zum jetzigen Zeitpunkt beendet. Unter diesen Umständen ist kein Interesse des Rekurrenten auf Aufhebung des Entscheids (des CAS) zu erkennen. Ebenso gibt es kein Recht auf Eingliederung in den Wettbewerb“, schrieb das Bundesgericht in seiner Begründung.