Bundesgericht entscheidet über Entsiegelung von Blocher-Unterlagen

Welche Rolle SVP-Nationalrat Christoph Blocher bei der Weitergabe von vertraulichen Bankdaten in der Affäre Hildebrand gespielt haben könnte, ist weiterhin unklar. Da er einen Entscheid des Zürcher Obergerichtes ans Bundesgericht weiterzieht, bleiben mögliche Beweismittel weiterhin unter Verschluss.

SVP-Nationalrat Christoph Blocher (Archiv) (Bild: sda)

Welche Rolle SVP-Nationalrat Christoph Blocher bei der Weitergabe von vertraulichen Bankdaten in der Affäre Hildebrand gespielt haben könnte, ist weiterhin unklar. Da er einen Entscheid des Zürcher Obergerichtes ans Bundesgericht weiterzieht, bleiben mögliche Beweismittel weiterhin unter Verschluss.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte am 20. März 2012 in Blochers Haus in Herrliberg ZH und dem Firmensitz in Männedorf ZH Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei stellte sie Dokumente, Gegenstände und Datenträger sicher, beispielsweise Computer und Handy.

Die Staatsanwaltschaft versprach sich davon Aufschluss über Blochers Rolle bei der Weitergabe von vertraulichen Bankdaten, die später zum Rücktritt von Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand führten. Auf Antrag Blochers und seines Anwalts waren die Dokumente jedoch versiegelt worden. Dies bleiben sie auch weiterhin.

Zwar hat das Zürcher Obergericht die beiden Hausdurchsuchungen für rechtmässig erklärt, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Dienstag mitteilte. Auch genehmigte das Zwangsmassnahmengericht des Obergerichts das Gesuch der Staatsanwaltschaft zur Entsiegelung des beschlagnahmten Guts.

Dass es über ein Jahr dauerte, bis das Gericht einen Entscheid fällen konnte, hängt unter anderem mit Blochers Immunität als Nationalrat zusammen. Über deren Aufhebung mussten zuerst die Rechtskommissionen des National- und Ständerates befinden.

«Sinnvoller Weiterzug»

Da Christoph Blocher den Entscheid nicht akzeptiert, sondern ans Bundesgericht zieht, kann die Entsiegelung durch das Obergericht nicht vorgenommen werden, da ja kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Wie Blochers Anwalt, Walter Hagger, der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage sagte, gibt es verschiedene Punkte, «die wir anders sehen als das Zürcher Obergericht». Es sei deshalb sinnvoll, dass sich das Bundesgericht mit dem Fall beschäftige. Es soll beispielsweise die Frage des Quellenschutzes für Journalisten klären.

Am 27. Dezember 2011 soll Blocher versucht haben, den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei dazu anzustiften, zusammen mit einem Informatiker der Bank Sarasin Bankunterlagen des Ehepaars Hildebrand an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Am 5. Januar 2012 veröffentlichte die Zeitschrift ein zusammengeschnipseltes Faksimile von Hildebrands Kontoauszügen.

Untersuchungen werden weitergeführt

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will insbesondere wegen einer möglichen Verletzung des Bankgeheimnisses dieses Treffen zwischen Christoph Blocher, dem Informatiker sowie Hermann Lei näher untersuchen. Ebenfalls in das Geschehen involviert ist der Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid.

Gegen diese vier Personen ermittelt die Staatsanwaltschaft. Die Untersuchungen in allen vier Strafverfahren werden fortgeführt, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Über einzelne Schritte werde die Staatsanwaltschaft jedoch nicht informieren, hiess es auf Anfrage. Weitere Informationen gebe es erst nach Abschluss der Verfahren.

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