Die Waadtländer Stimmberechtigten werden über die von Franz Weber lancierte kantonale Initiative „Rettet das Lavaux 3“ abstimmen. Das Bundesgericht hat am Dienstag eine Beschwerde gegen den Entscheid des Waadtländer Verfassungsgericht gutgeheissen. Dieses hatte das Volksbegehren für ungültig erklärt.
Das Verfassungsgericht hatte seinen Entscheid damit begründet, dass die Initiative bundesrechtswidrig sei. Franz Weber, Heimat- und Naturschützer aus Montreux, akzeptierte den Entscheid nicht und legte beim Bundesgericht Beschwerde ein.
Insgesamt waren fünf Beschwerden gegen die Ungültigkeitserklärung eingereicht worden. Vier der fünf wurden nun vom Bundesgericht gutgeheissen.
Die Lausanner Richter kamen zum Schluss, dass die Initiative übergeordnetem Recht „nicht offensichtlich widerspricht“. Daher sei die Initiative in Anwendung des Grundsatzes „im Zweifel für das Volk“ für gültig zu erklären, heisst es im Communiqué.
Restriktive Gesetze für Neubauten
Weber zeigte sich erfreut über den Entscheid aus Lausanne: „Wir haben das Volk und die Bundesrichter hinter uns“, sagte er zur Nachrichtenagentur sda. „Ich war mir immer zu 95 Prozent sicher, dass das Bundesgericht mir Recht geben wird.“
Mit der Initiative will Weber restriktive gesetzliche Vorschriften für Neubauten in der Weinbauregion Lavaux zwischen Lausanne und Vevey durchsetzen, an die sich Gemeinden und Kanton zwingend zu halten hätten. Das Lavaux gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe.
Seit Weber die Initiative 2009 eingereicht hat, wird über sie gestritten: Die Waadtländer Regierung erklärte das Begehren für ungültig. Nachdem das Kantonsparlament zwei Mal seine Meinung geändert hatte, sprach es sich schliesslich für die Gültigkeit der Initiative aus. Daraufhin reichte die Kommission der Gemeinden des Lavaux‘ (CIL) Rekurs beim Verfassungsgericht ein.
Die Initiative „Rettet das Lavaux“ ist die dritte dieser Art. Über die erste Initiative war bereits 1977 abgestimmt worden. Das zweite Volksbegehren war 2005 deutlich angenommen worden. Darin forderte Weber, dass der Schutz der Weinbauregion weiterhin in der Kantonsverfassung verankert bleibt. Aus der neuen Verfassung von 2004 war der Schutzauftrag gekippt worden.