Das Bundesgericht hat dem Bau der neuen Bahnlinie zwischen Genf und der französischen Stadt Annemasse die letzten Hindernisse aus dem Weg geräumt. Laut Gericht sind die Massnahmen zum Schutz der Tunnel-Anwohner vor Lärm und Erschütterungen ausreichend.
Die neuen Bahn (CEVA) führt vom Genfer Bahnhof Cornavin via Eaux-Vives nach Annemasse. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen Juni die Beschwerden gegen die 2008 erteilte Plangenehmigung des Bundesamts für Verkehr (BAV) abgewiesen.
Prognose schwierig
Mehrere Anwohner, die auf der Höhe des Tunnels und der Haltestelle Champel leben, gelangten ans Bundesgericht, sind nun aber erfolglos geblieben. Laut Gericht stellen die vorgesehenen Massnahmen und Auflagen einen angemessenen und ausreichenden Schutz der Anwohner vor den befürchteten Erschütterungen und Lärmbelastungen sicher.
Aus der massgeblichen Expertise ergebe sich, dass die einschlägigen Belastungsgrenzwerte mit den Schutzmassnahmen sehr wahrscheinlich eingehalten werden könnten. Genaue Vorhersagen zur Ausbreitung der Erschütterungen und zur Verursachung des Schalls seien zwar äusserst schwierig und mit grossen Unsicherheiten behaftet.
Messungen vor Ort
Das Ausmass allfälliger Immissionen sei deshalb durch Messungen vor Ort zu bestimmen, sobald der Rohbau fertiggestellt sei. Es werde Sache des BAV sein, die Schutzmassnahmen im Einzelnen zu definieren, sobald die Resultate vorliegen würden. Laut Gericht ist auch der Rechtsschutz der Projektgegner nicht ausgehöhlt worden.
Das Bundesgericht hatte der SBB und dem Kanton Genf im vergangenen September erlaubt, mit den Bauarbeiten auf eigenes Risiko zu beginnen. Davon ausgeschlossen blieben die umfangreichen Arbeiten für den Champel-Tunnel. Im November erfolgte der Spatenstich.