Bundesgericht: Keine IV-Rente nach irrtümlichem Polizeieinsatz

Ein 25-Jähriger, der 2005 irrtümlich von einer Sondereinheit der Polizei verhaftet worden ist, erhält definitiv keine IV-Rente. Laut Bundesgericht haben ihm die Behörden zu Recht nicht abgenommen, dass er an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide.

Mitglieder der Zentralschweizer Sondereinheit "Luchs" (Archiv) (Bild: sda)

Ein 25-Jähriger, der 2005 irrtümlich von einer Sondereinheit der Polizei verhaftet worden ist, erhält definitiv keine IV-Rente. Laut Bundesgericht haben ihm die Behörden zu Recht nicht abgenommen, dass er an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide.

Der junge Mann war am 5. Juni 2005 als Beifahrer im Wagen eines Freundes unterwegs gewesen. Die Zentralschweizer Sondereinheit „Luchs“ hatte an diesem Tag von Zürcher Kollegen den Hinweis erhalten, dass sich in einem Nachtlokal in Küssnacht SZ ein international gesuchter ausländischer Schwerverbrecher aufhalte.

Ängste und Kontaktprobleme

Doch es kam zu einer Verwechslung, und die maskierten „Luchse“ verfolgten in zivilen Fahrzeugen die beiden Unschuldigen. Nachdem diese zunächst verängstigt flüchteten, wurden sie von den Elitepolizisten schliesslich in Arth verhaftet und dabei verletzt. 2006 meldete sich der Beifahrer zum Bezug einer vollen IV-Rente an.

Er machte geltend, der Polizeieinsatz habe bei ihm zu einer posttraumatischen Belastungsstörung geführt. Er leide an Ängsten, habe Kontaktschwierigkeiten und sei arbeitsunfähig. Nachdem mehrere Abklärungen durchgeführt und der Betroffene sogar observiert worden war, verneinte die IV-Stelle 2010 einen Rentenanspruch.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun in letzter Instanz abgewiesen und bestätigt, dass keine unüberwindbaren Folgen des Einsatzes vorliegen. Die Richter weisen unter anderem darauf hin, dass der Mann bereits vier Tage nach dem Vorfall noch im Spital Interviews an Journalisten gegeben hat.

Gut gelaunt unter Leuten

Bald nach dem Einsatz habe er zudem die Fahrprüfung absolviert. Ein paar Wochen zuvor habe er bei seinem Hausarzt noch angegeben, dass er sich nur mit grosser Angst überhaupt auf die Strasse traue. Die 2009 und 2010 durchgeführte Observation habe zudem ergeben, dass er sich problemlos Tag und Nacht ausser Haus bewegen könne.

Er sei etwa bei verschiedenen Sportaktivitäten beobachtet worden, habe sich ohne Scheu und gut gelaunt mit Leuten unterhalten sowie bei einem Anlass mehrere Stunden in einem vollen Saal als Kellner gearbeitet. All dies lasse sich nicht mit den Folgen der behaupteten Belastungsstörung in Übereinstimmung bringen.

Das Schwyzer Strafgericht hatte im vergangenen Januar die beiden Polizisten, welche die irrtümliche Verhaftung vorgenommen hatten, vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Freiheitsberaubung freigesprochen. Der Fall ist beim Kantonsgericht hängig.

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