Bundesgericht muss über Offenlegung im Fifa-Fall entscheiden

Mit Korruptionsvorwürfen gegen den Weltfussballverband Fifa muss sich auch noch das Bundesgericht befassen. Zwei Fifa-Funktionäre ziehen das Urteil des Zuger Obergerichts weiter.

Sitz der Fifa in Zürich (Symbolbild) (Bild: sda)

Mit Korruptionsvorwürfen gegen den Weltfussballverband Fifa muss sich auch noch das Bundesgericht befassen. Zwei Fifa-Funktionäre ziehen das Urteil des Zuger Obergerichts weiter.

Das Obergericht hatte Ende Dezember entschieden, dass offengelegt werden muss, wieso ein Strafverfahren gegen die Fifa und zwei ihrer Funktionäre eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen die Beschuldigten eingestellt, nachdem diese 5,5 Millionen Franken Wiedergutmachung bezahlt hatten.

Den beiden Funktionären war vorgeworfen worden, Schmiergelder in der Höhe von mehreren Millionen Franken entgegengenommen zu haben. Das Geld stammte von der ehemaligen Sportvermarktungsagentur ISL/ISMM, die ihren Sitz in Zug hatte und TV-Übertragungsrechte vergab. Die Fifa-Spitze soll von den Zahlungen gewusst haben.

Die Zeitschrift „Beobachter“ und die „Handelszeitung“ hatten Einsicht in die Einstellungsverfügung verlangt und vom Zuger Obergericht Recht bekommen. Dagegen legen die beiden Fifa-Funktionäre jetzt Beschwerde beim Bundesgericht ein, wie ihr Anwalt am Mittwoch auf Anfrage der sda sagte.

Öffentliches Interesse bejaht

Das Zuger Obergericht hatte argumentiert, es bestehe „ein gewichtiges Interesse der Öffentlichkeit“ zu erfahren, unter welchen Umständen das Verfahren eingestellt worden sei. Die Verfahrenseinstellung werfe zahlreiche Fragen auf.

Es müsse von der Öffentlichkeit kontrolliert werden können, wie sich die Wiedergutmachungssumme zusammensetzt und wer sich in welcher Höhe daran beteiligt habe, hiess es im Gerichtsentscheid. Es sei sonst nicht möglich zu prüfen, ob die Fifa und ihre beiden Funktionäre in irgendeiner Weise bevorzugt behandelt worden seien.

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