Das Verlagshaus Tamedia hat 2009 bei der Entlassung des „Tages-Anzeiger“-Redaktors Daniel Suter korrekt gehandelt. Das Bundesgericht hält daran fest, dass auch Arbeitnehmer-Vertretern eines Betriebes aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden darf.
Bei der Massenkündigung von 52 Mitarbeitern des „Tages-Anzeiger“ im Mai 2009 war auch Daniel Suter entlassen worden. Er war seit 1987 für die Zeitung tätig gewesen und 2005 zum Präsidenten der Personalkommission gewählt worden. Die Entlassungen rechtfertigte das Verlagshaus Tamedia mit wirtschaftlichen Gründen.
Das Zürcher Arbeitsgericht kam 2010 auf Suters Klage zum Schluss, dass seine Entlassung missbräuchlich gewesen sei. Es sprach dem Journalisten eine Entschädigung zu. Das Zürcher Obergericht gab dann vor einem Jahr Tamedia Recht und stiess den Entscheid um.
Kein absoluter Bestandesschutz
Im Gegensatz zur ersten Instanz hatte es das Obergericht als zulässig erachtet, auch die Entlassung von Personal-Vertretern mit wirtschaftlichen Gründen zu rechtfertigen. Es sei zudem nicht davon auszugehen, dass diese Gründe nur vorgeschoben worden seien. Das Bundesgericht hat Suters Beschwerde nun abgewiesen.
Das Gericht erinnert zunächst daran, dass die Entlassung eines Arbeitnehmer-Vertreters dann als missbräuchlich gilt, wenn sie wegen seiner Tätigkeit in der Personalkommission ausgesprochen wird. Könne der Arbeitgeber hingegen einen davon unabhängigen begründeten Anlass nachweisen, sei die Kündigung zulässig.
Ein solcher begründeter Anlass könne gemäss bestehender Rechtsprechung auch in wirtschaftlichen Gründen bestehen. Für eine Änderung dieser Praxis gebe es keinen Grund. Suters gegenteilige Ansicht würde einem absoluten Bestandesschutz gleichkommen. Dies sei aber durch Sinn und Zweck des Gesetzes nicht gedeckt.
Wirtschaftliche Gründe erwiesen
Zudem würden die Arbeitnehmer-Vertreter so bei Massenentlassungen zu Lasten der anderen Angestellten privilegiert. Der Arbeitgeber wäre allenfalls gezwungen, die Einsparungen an anderer Stelle durchzuführen. Die Massnahmen könnten in diesem Fall weniger sozialverträglich sein und einen grösseren Personenkreis betreffen.
Dem Arbeitgeber würde es letztlich verunmöglicht, die effizientesten und passendsten Massnahmen zu ergreifen. Für einen gesteigerten Schutz nach dem Verständnis Suters wäre laut Bundesgericht deshalb eine Gesetzesänderung notwendig.
Im übrigen habe Suter keine genügenden Anhaltspunkte dafür geliefert, dass Tamedia die wirtschaftlichen Gründe nur vorgeschoben haben könnte. Das Obergericht habe diese Gründe aufgrund des Umsatzrückgangs und der finanziellen Verluste beim Tages-Anzeiger als erwiesen erachtet. (Urteil 4A_415/2011 vom 19.2.2012; BGE-Publikation)