Das Bundesgericht hat grünes Licht für Rechtshilfe an Tunesien gegeben. Vor der Übermittlung der Informationen zu Bankkonten des Schwagers von Ex-Präsident Ben Ali müssen die neuen Machthaber allerdings noch verschiedene Garantien abgeben.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte vor einem Jahr die Übermittlung von Unterlagen zu Genfer Bankkonten von Belhassen Trabelsi und mehrerer Gesellschaften bewilligt. Das Bundesstrafgericht segnete die Rechtshilfe im September unter der Voraussetzung ab, dass Tunesien vorgängig noch verschiedene Garantien abgibt.
Unter anderem muss Tunesien zusichern, dass Trabelsi keiner Behandlung ausgesetzt wird, die seine körperliche oder geistige Gesundheit gefährdet und dass er ein faires Verfahren erhält. Weiter darf gegen ihn nicht die Todesstrafe verhängt werden.
Eigenes Verfahren der BA
Das Bundesgericht hat Trabelsis Beschwerde gegen diesen Entscheid nun abgewiesen, soweit es darauf überhaupt eingetreten ist. Die Richter in Lausanne erinnern in ihrem Urteil daran, dass das Bundesamt für Justiz vorgängig noch über die Gültigkeit der von Tunesien abgegebenen Garantien zu entscheiden haben wird.
Der Milliardär Belhassen Trabelsi ist 2011 nach dem Sturz seines Schwagers Ben Ali mit seiner Familie nach Kanada geflüchtet und hat dort um Asyl ersucht. Trabelsi ist in vielen Geschäftsbereichen tätig gewesen und gilt als der «starke Mann» des Ben Ali-Clans.
Nach dem Sturz von Staatspräsident Ben Ali hatte die Schweiz 60 Millionen Franken an tunesischen Vermögen blockiert. Neben dem Vollzug der tunesischen Rechtshilfeersuchen führt die BA auch ein eigenes Strafverfahren wegen Geldwäscherei und organisierter Kriminalität gegen Trabelsi.