Bundesgericht stützt Gefängnisstrafe für Krankenkassen-Betrüger

Drei Hauptverantwortliche in der Affäre um die Winterthurer Krankenkasse KBV müssen definitiv ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der drei Männer abgewiesen, die mit fiktiven Versicherten 27 Millionen ertrogen hatten.

Ehemalige Kader-Mitglieder der KBV müssen ins Gefängnis (Archiv) (Bild: sda)

Drei Hauptverantwortliche in der Affäre um die Winterthurer Krankenkasse KBV müssen definitiv ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der drei Männer abgewiesen, die mit fiktiven Versicherten 27 Millionen ertrogen hatten.

Vier Kadermitarbeiter der KBV hatten ab 2000 während zwei Jahren über zweitausend fiktive ältere Versicherte in die Krankenkasse „aufgenommen“. Für diese erfundenen Mitglieder kassierten sie über 27 Millionen Franken aus dem Pool für Risikoausgleich.

Fast zehn Millionen davon zweigten die Manager für sich selber ab. Ein Teil des Deliktbetrages ist bis heute unauffindbar. Das Manöver flog schliesslich auf, weil unter den Geister-Versicherten keine Todesfälle zu verzeichnen waren. Nach dem Skandal brach die KBV, die rund 60’000 Versicherten verzeichnete, zusammen.

Auch Risikofonds erfolglos

Das Zürcher Obergericht sprach den heute 63-jährigen Vorsitzenden der Geschäftsleitung sowie seinen Marketingchef im November 2010 im Wesentlichen wegen mehrfachen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung sowie Geldwäscherei schuldig. Es verurteilte sie zu fünf und viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

Zwei weitere Mitglieder der damaligen Geschäftsleitung wurden zu einer teilbedingten und einer bedingten Freiheitsstrafe von drei beziehungsweise zwei Jahren verurteilt. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der drei zu den höchsten Strafen verurteilten Manager nun abgewiesen.

Der ehemalige Geschäftsleitungsvorsitzende hatte von den Richtern in Lausanne einen Freispruch gefordert. Erfolglos blieb vor Bundesgericht auch der Risikoausgleichsfonds. Er hatte sich dagegen zu Wehr gesetzt, dass das Obergericht seine Schadenersatzforderung über 27,5 Millionen Franken auf den Zivilweg verwiesen hatte. (u.a.Urteil 6B_173/2011 vom 23.12.2011)

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