Bundesgericht verlangt Änderung des Schwyzer Wahlrechts

Das Proporzwahlsystem, das im Kanton Schwyz zur Bestellung des Parlaments angewendet wird, verstösst gegen die Bundesverfassung. Kleine Parteien würden benachteiligt, nicht jede Stimme habe dasselbe Gewicht, hält das Bundesgericht fest.

Briefkasten beim Rathaus in Einsiedeln (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Proporzwahlsystem, das im Kanton Schwyz zur Bestellung des Parlaments angewendet wird, verstösst gegen die Bundesverfassung. Kleine Parteien würden benachteiligt, nicht jede Stimme habe dasselbe Gewicht, hält das Bundesgericht fest.

Das Bundesgericht hiess mehrere Beschwerden, die gegen die Anordnung der Kantonsratswahlen eingegangen waren, teilweise gut. Die Wahlergebnisse vom 11. März bleiben zwar gültig, doch erwarten die Richter, dass der Kanton Schwyz bis in vier Jahren eine verfassungskonforme Wahlordnung schafft.

Das Problem sind die kleinen Wahlkreise, weil dort eine Partei einen grossen Stimmenanteil für einen Sitzgewinn benötigt. Kleine Parteien werden benachteiligt, viele abgegebene Stimmen wirken sich nicht auf die Zusammensetzung des Parlaments aus.

Eine Stimme, die in einem kleinen Wahlkreis abgegeben wird, hat ein geringeres Gewicht als ein Votum in einem grösseren Wahlkreis. Über das Urteil berichteten am Dienstag mehrere Medien.

Im Kanton Schwyz gibt es 30 Wahlkreise. Nur gerade in den drei grossen Gemeinden Schwyz, Einsiedeln und Freienbach liegt das Quorum knapp unter 10 Prozent. Für 70 der 100 Parlamentssitze liegt es über dieser vom Bundesgericht festgelegten Zielgrösse.

„Kein echter Proporz“

Das Schwyzer Wahlverfahren sei somit kein echter Proporz, hält das Bundesgericht fest. Dessen Ziel sei es, den Parteien eine Vertretung im Parlament zu ermöglichen, die weitgehend ihren Wähleranteilen entspreche.

2010 hatte das Bundesgericht aus demselben Grund den Kanton Nidwalden kritisiert. Dort entscheidet das Parlament am Mittwoch über eine Wahlreform. Diskussionen dazu gibt es auch in Uri und Zug. Auch Luzern revidierte sein Wahlrecht.

Luzern löste das Problem, in dem es die beiden kleinsten Wahlkreise in einem Verbund zusammenschloss. Nidwalden will das Modell „doppelter Pukelsheim“ einführen. Dieses schlägt das Bundesgericht auch dem Kanton Schwyz vor.

Der Vorteil wäre, dass wie bislang jede Schwyzer Gemeinde einen eigenen Wahlkreis bilden könnte. Beim doppelten Pukelsheim wird zunächst der Sitzanspruch jeder Partei für den ganzen Kanton errechnet. Dann werden die Sitze auf die Wahlkreise verteilt.

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