Bundesgericht weist Beschwerde von Linksaktivistin Stauffacher ab

Die 62-jährige Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher muss definitiv ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde gegen die Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten durch das Bundesstrafgericht abgewiesen.

Andrea Stauffacher muss definitiv hinter Gitter (Archiv) (Bild: sda)

Die 62-jährige Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher muss definitiv ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde gegen die Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten durch das Bundesstrafgericht abgewiesen.

Das Bundesstrafgericht hatte die Leitfigur des Revolutionären Aufbaus vor einem Jahr für schuldig befunden, mit umgebauten Knall-Raketen Attacken auf das Spanische Generalkonsulat sowie ein Gebäude der Kantonspolizei in Zürich verübt zu haben. Die Rakete beim Konsulat hatte allerdings gar nicht gezündet.

DNA-Profil von 2002

Die Richter in Bellinzona verurteilten sie wegen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht und Sachbeschädigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten, teilweise als Zusatz zu früheren Urteilen des Bezirksgerichts Zürich. Das Bundesgericht hat die Beschwerde Stauffachers nun abgewiesen.

Sie hatte einen Freispruch verlangt und argumentiert, dass die Beweise gegen sie rechtswidrig erlangt worden seien. Überführt worden war sie aufgrund von DNA-Spuren auf Gegenständen, die bei den Anschlägen verwendet worden waren. Diese Spuren stimmten mit einem DNA-Profil von Stauffacher aus dem Jahr 2002 überein.

Faires Verfahren

Gemäss Stauffacher hätte ihr DNA-Profil von 2002 schon längst gelöscht werden müssen. Die Richter in Lausanne räumen zwar ein, dass Stauffachers DNA-Daten von 2002 tatsächlich nicht mehr hätten existieren dürfen. Der Zugriff darauf habe ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Allerdings hätte von Stauffacher, gegen die ein hinreichender Tatverdacht bestanden habe, ohne weiteres ein neues DNA-Profil erstellt werden können. Insgesamt sei der Anspruch auf ein faires Verfahren deshalb nicht verletzt.

Bestätigt hat das Bundesgericht auch das Urteil gegen eine mitangeklagte 47 Jahre alte Zürcherin. Sie war zu 14 Monaten Freiheitsstrafe bedingt wegen Brandstiftung verurteilt worden.

Polizistenauto abgefackelt

Ihr wurde angelastet, im Juni 2004 das Auto eines in der Szene verhassten Polizisten angezündet zu haben. An dem Wagen entstand für rund 30’000 Franken Sachschaden. Stauffacher war in diesem Punkt ebenfalls angeklagt gewesen, aber nicht verurteilt worden.

Freigesprochen wurde Stauffacher zudem bezüglich drei weiterer Sprengstoffanschläge auf ein Haus in Zürich sowie auf Gebäude des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und der Ascom Pensionskasse in Bern. Nicht verurteilt wurde sie zudem für die von der BA erhobenen Anklagen wegen Brandstiftung und Waffenbesitz.

Gefordert hatte die Bundesanwaltschaft (BA) für die wegen Landfriedensbruch vorbestrafte Zürcher Autonomen-Ikone eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Stauffacher Verteidigung hatte erfolglos auf Freispruch plädiert.

Nächster Artikel