Bundeskanzlei beantragt Nichtzustandekommen der Referenden

Die Bundeskanzlei sieht die Referenden gegen die drei Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich als nicht zustandegekommen an.

Kartonkisten mit Unterschriften gegen das Steuerabkommen mit Grossbritannien: die Bundeskanzlei beantragt das Nichtzustandekommen (Archiv) (Bild: sda)

Die Bundeskanzlei sieht die Referenden gegen die drei Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich als nicht zustandegekommen an.

In einem Verfügungsentwurf kommt sie zum Schluss, dass selbst bei günstigster Beurteilung das nötige Quorum von 50’000 Unterschriften nicht zustande kam.

Der der Nachrichtenagentur sda vorliegende Verordnungsentwurf mit Datum vom Freitag landete am Samstag im Briefkasten der vier Referendumsträger „Stopp fremde Steuervögte“, Junge SVP, Referendumskomitee Steuerabkommen und Lega dei Ticinesi.

Die Referendumsträger haben nun bis kommenden Freitag Zeit für eine Stellungnahme, ist dem Schreiben der Bundeskanzlei zu entnehmen. Gemäss der Mitteilung sind alle drei Referenden selbst bei günstigster Beurteilung der Unterschriftenzahlen gescheitert.

Beim Referendum gegen das Steuerabkommen mit Deutschland seien nach dreimaliger Auszählung fristgerecht höchstens 48’604 Unterschriften eingereicht worden, heisst es im Entwurf. Bei günstigster Beurteilung und unter Einschluss sämtlicher Zweifelsfälle seien davon maximal 48’454 gültig.

Beim Referendum gegen das Abkommen mit Grossbritannien ermittelte die Bundeskanzlei bei 47’554 fristgerecht eingereichten Unterschriften maximal 47’363 gültige. Bei jenem mit Österreich brachten die Gegner fristgerecht 46’848 Signaturen ein, wovon 46’656 gültig sind.

Die Bundeskanzlei hatte die Signaturen vom 27. September bis zum 1. Okotober überprüft. Die Unterschriften unter dem Referendum gegen das Steuerabkommen mit Deutschland unterzog sie am 8. und 9. Oktober einer Nachzählung durch eine interdepartementale Gruppe unter Ausschluss des federführenden Finanzdepartements.

Grund für diese beim Bundesrat beantragte Nachzählung war, dass das Referendum das verfassungsmässige Quorum von 50’000 Unterschriften um weniger als fünf Prozent verfehlt hatte.

Vielleicht Fall fürs Bundesgericht

Bisher ging die referendumführende Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) davon aus, dass mit den nachträglich eingereichten Unterschriften das Referendum gegen das Deutschland-Abkommen zustande gekommen wäre.

Mit den nachgereichten Unterschriften könnte sich das Bundesgericht zu befassen haben. Die AUNS erwägt nämlich den Gang nach Lausanne. Die Organisation klärt die rechtliche Lage ab. Zudem muss der AUNS-Vorstand Ende Oktober grünes Licht für einen Rekurs geben.

Die definitiven Nichtzustandekommensverfügungen unterliegen einer Beschwerdefrist ans Bundesgericht von 30 Tagen. Die Referenden sind erst dann rechtskräftig vom Tisch, wenn diese Beschwerdefrist unbenutzt verstrichen oder die Entscheide der Bundeskanzlei vom Bundesgericht gestützt worden sind.

Die AUNS beklagte sich darüber, dass manche Gemeinden die Unterschriften nicht schnell genug bescheinigt und zurückgeschickt hätten. So war ein Paket mit rund 1500 Unterschriften aus Genf per B-Post verschickt worden und deshalb zu spät angekommen, wie sich im Nachhinein herausstellte.

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