Nun ist der Entscheid der Bundeskanzlei definitiv: Die Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich sind nicht zustande gekommen. Dies hält die Bundeskanzlei in einer Verfügung fest. Das letzte Wort hat das Bundesgericht.
Die Referendumskomitees haben ab morgen Freitag 30 Tage Zeit, beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen. Stützt es den Entscheid der Bundeskanzlei, sind die Referenden endgültig nicht zustande gekommen.
Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) hat bereits beschlossen, vor Bundesgericht zu gehen. Die direkte Demokratie dürfe nicht durch verfassungswidrige Hürden behindert werden, schreibt sie in einer Stellungnahme vom Donnerstag.
Über den Entscheid der Bundeskanzlei zeigt sich die AUNS enttäuscht. Offenbar werde der gesetzlich begründete Formalismus höher gewichtet als verfassungsmässig garantierte politische Rechte, kritisiert die Organisation.
Nachkontrolle bringt keine Überraschung
Gemäss der Verfügung der Bundeskanzlei, welche die AUNS am Donnerstagmorgen veröffentlichte, ergab auch die Nachkontrolle, dass das Ziel von 50’000 gültigen Unterschriften verfehlt wurde. Gegen das Abkommen mit Deutschland wurden demnach total 48’604 Unterschriften eingereicht, wovon 47’895 gültig waren.
Die AUNS hatte gefordert, dass die Bundeskanzlei jene Unterschriften mitzählen müsse, die nach Ablauf der Frist nachgereicht wurden. Sie macht die Gemeinden für das Scheitern der Referenden verantwortlich: Die mangelhafte Arbeit vieler Gemeinden habe dazu geführt, dass die rechtzeitig beglaubigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei zu spät eingetroffen seien.
Zu spät eingetroffen
In der Verfügung der Bundeskanzlei heisst es dazu, Unterschriften müssten laut Gesetz für ungültig erklärt werden, wenn sie ohne Stimmrechtsbescheinigung eingereicht würden oder auf Listen figurierten, die nach Ablauf der Referendumsfrist eingereicht worden seien.
Das Gesetz halte ausdrücklich fest, dass die nötige Anzahl Unterschriften samt Stimmrechtsbescheinigung innerhalb der Referendumsfrist bei der Bundeskanzlei eintreffen müsse. Die Urheber des Referendums müssten die Unterschriftslisten rechtzeitig vor Ablauf der Referendumsfrist der Amtsstelle zustellen, die für die Stimmrechtsbescheinigung zuständig sei.
Fehler nicht nur bei den Gemeinden
Die Bundeskanzlei weist auch darauf hin, dass die Referendumsfrist von 90 auf 100 Tage verlängert wurde, um den Referendumskomitees den Spielraum verschaffen, die Stimmrechtsbescheinigungen rechtzeitig vor Ablauf der Frist einzuholen.
„Es stellt sich nicht allein die Frage nach Fehlern bei der Rücksendung bescheinigter Unterschriften, sondern ebenso die Frage nach der rechtzeitigen Einholung der Stimmrechtsbescheinigungen“, heisst es in der Verfügung.
Entscheid im November
Das Referendum ergriffen hatte neben der AUNS auch die JUSO. Im Parlament hatten sich die SVP sowie ein Teil der SP gegen die Steuerabkommen gestellt. Die SVP möchte nicht, dass die Schweiz für andere Staaten Steuern eintreibt. Die Kritiker aus den Reihen der Linken befürchten dagegen, die Abkommen könnten den automatischen Informationsaustausch verzögern oder verhindern.
In Deutschland bekämpfen die Sozialdemokraten das Abkommen. Dieses droht im Bundesrat (Länderkammer) zu scheitern. Der Entscheid soll in diesem November fallen.