An besonders gefährlichen Stellen soll der Belag von Radstreifen rot eingefärbt werden können. Was es heute nur in Zürich gibt, soll in Zukunft schweizweit für mehr Sicherheit der Velofahrer sorgen. Der Bundesrat ist bereit, die entsprechende Verordnung in diesem Sinne anzupassen.
Wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion von Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) schreibt, haben die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) bewilligten Versuche positive Ergebnisse geliefert.
Der Bundesrat ist deshalb bereit, eine Änderung der Signalisationsverordnung vorzunehmen. Aufgrund der heutigen Rechtslage ist eine Einfärbung der Radstreifen grundsätzlich nicht vorgesehen.
Mit der von Glättli vorgeschlagenen Verordnungsänderung, sollen die Radstreifen nicht durchgehend rot eingefärbt werden. Fachleute gehen davon aus, dass die erhoffte Schutzwirkung für Velofahrer wesentlich grösser ist, wenn sich die Automobilisten nicht an durchgehend rot markierte Velopisten gewöhnen. Solche gibt es etwa in Deutschland. Rot werden sollen die Radstreifen in der Schweiz deshalb nur an neuralgischen Stellen.
Kein Handzeichen für Fussgänger
Nichts wissen will der Bundesrat davon, dass Fussgänger künftig vor dem Queren eines Fussgängerstreifens ein Handzeichen geben sollen. Er lehnt eine entsprechende Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG) ab.
Der Bundesrat widerspricht dabei der Aargauer SVP-Nationalrätin wonach das Vortrittsrecht der Fussgänger auf Zebrastreifen zu höheren Risiken für die Fussgänger geführt habe. Nach der Einführung des Vortrittsrechts im Jahr 1994 habe sich die Zahl der auf Fussgängerstreifen getöteten Menschen praktisch halbiert, argumentiert der Bundesrat.
Die Hauptursache für Fussgängerunfälle lägen eindeutig bei den Lenkerinnen und Lenkern von Motorfahrzeugen: Sie seien in 6 von 10 schweren Fussgängerunfällen ausschliesslich für den Unfall verantwortlich. Nur bei jedem fünften schweren Fussgängerunfall sei ausschliesslich der verunfallte Fussgänger schuld.