Der Bundesrat darf das Volk auch künftig neben Medienkonferenzen mittels Abstimmungsvideos informieren. Von einem Videoverbot will der Nationalrat nichts wissen. Damit ist der Vorstoss aus den Reihen der SVP vom Tisch.
Die parlamentarische Initiative verlangte, dass dem Bundesrat gesetzlich vorgeschrieben wird, vor Volksabstimmungen mit den schriftlichen Abstimmungserläuterungen und allenfalls einer Medienkonferenz zu informieren, auf weitere Kampagneninstrumente wie Abstimmungsvideos jedoch zu verzichten. Verankert werden sollte dieses Verbot im Bundesgesetz über die politischen Rechte.
Gregor Rutz (SVP/ZH) argumentierte mit der Verhältnismässigkeit bei der Information der Stimmberechtigten. So stehe eine Information des Bundesrat mittels einer Medienkonferenz, einer kurzen TV-Orientierung sowie dem traditionellen Abstimmungsbüchlein ausser Frage. Informationsvideos dagegen seien unnötig und falsch. Der Initiant bezeichnete solche als klassische Kampagneninstrumente und Propagandamassnahmen.
Mit 111 zu 65 Stimmen folgte der Nationalrat aber dem Antrag der Staatspolitischen Kommission und gab der Initiative keine Folge. Argumentiert wurde damit, dass es keine Rolle spiele, welche Informationskanäle der Bundesrat verwende. Nicht nur mit schriftlichen Texten oder mündlichen Erläuterungen könne objektiv informiert werden, sondern auch mit bewegten Bildern.
Laut Kommissionssprecher Marco Romano (CVP/TI) ist es sogar sinnvoll, wenn versucht wird, mit verschiedenen Informationsmitteln verschiedene Zielgruppen zu erreichen. Befragungen hätten gezeigt, dass sich vor allem jüngere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vorwiegend über das Internet informierten.