In der Schweiz werden neu Gleitschirme mit Elektroantrieb und weitere Ultraleichtflugzeuge zugelassen. Diese seien heute nicht mehr mit den «fliegenden Rasenmähern» vergleichbar, die man vor 30 Jahren aus Lärmgründen verboten hatte, findet der Bundesrat.
Das Verbot von Ultraleichtflugzeugen wird deshalb gelockert. Neu zugelassen werden Deltas und Gleitschirme, die mit Fahrgestell und Elektroantrieb ausgerüstet sind, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Freitag mitteilte.
Auch aerodynamisch gesteuerte Flugzeuge mit Elektroantrieb sowie Gyrokopter mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb sind künftig erlaubt. Ein Gyrokopter ist ein Tragschrauber, der aussieht wie ein kleiner Helikopter.
Für sie alle gilt eine Flugplatzpflicht – sie dürfen also nicht einfach auf freiem Feld betrieben werden. Auf den Flughäfen Zürich und Genf ist der Betrieb allerdings nicht gestattet. An die Piloten werden gemäss BAZL im Vergleich zum Ausland strengere Anforderungen gestellt.
Umweltverbände wehrten sich gegen Gyrokopter
In der Vernehmlassung hatten sich die Umweltverbände insbesondere gegen die Zulassung von Gyrokoptern mit Verbrennungsmotor gewehrt. Der von diesen Maschinen verursachte Motoren- und Rotorlärm sei «inakzeptabel», kritisierte Pro Natura.
Der Verband Swiss Microlight Flyers (SMF) hielt dagegen, ein Tragschrauber sei, etwa im Vergleich zu einem Helikopter, ein sehr leises Fluggerät. Zudem werde auch eine Lockerung der Zulassung nicht zu einem Boom führen, dafür sei das Hobby zu teuer und zu aufwändig.
Bereits zugelassen sind seit 2005 sogenannte Ecolight-Flugzeuge. Aktuell sind 32 solche Flugzeuge im Luftfahrzeugregister eingetragen.
Bundesgericht: Verbot ist «mangelhaft»
Der Betrieb von Ultraleichtflugzeugen war 1984 verboten worden. Angesichts des technischen Fortschritts sei das Verbot inzwischen überholt, schreibt der Bundesrat. Zudem war das Bundesgericht im November 2013 zum Schluss gekommen, dass das geltende Verbot und dessen Umsetzung aus rechtlicher Sicht mangelhaft sei.
Die geänderte Luftfahrtverordnung tritt bereits per Anfang Oktober in Kraft. Zulassungsverfahren können ab Anfang 2015 durchgeführt werden, sobald die dafür notwendigen rechtlichen Anpassungen erfolgt sind, wie das BAZL schreibt.