Der Fluglärmstreit mit Deutschland soll in einem Staatsvertrag beigelegt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Mandat für die Verhandlungen festgelegt. Dieses stützt sich auf die Absichtserklärung, welche Verkehrsministerin Doris Leuthard mit ihrem Amtskollegen Peter Ramsauer ausgehandelt hat.
Darin ist unter anderem vorgesehen, dass weniger Flugzeuge den Flughafen Zürich-Kloten über süddeutsches Gebiet anfliegen. Wie viele genau, ist noch nicht klar. Im Gegenzug sollen mehr Anflüge in den Morgen- und Abendstunden möglich sein. Sollte der Lärm dank der technischen Entwicklung zurückgehen, könnte die Anzahl Anflüge erhöht werden.
Die Details zu diesen und anderen Punkten der Absichtserklärung sind noch offen. Das Mandat diene dazu, die noch offenen Punkte zu konkretisieren, sagte Daniel Göring, Sprecher des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), auf Anfrage. Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland soll bis im Sommer vorliegen.
Der Bundesrat hat auch die Delegation ernannt, welche die Verhandlungen führen soll. Geleitet wird sie von BAZL-Direktor Peter Müller. Mitglieder sind weiter Vertreter des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), des Aussendepartements EDA, des Kantons Zürich, des Flughafens und der Flugsicherung Skyguide.
Die Nachbarkantone und die Swiss sind in einer Begleitgruppe vertreten. Das UVEK hat beim Europäischen Gerichtshof zudem ein Gesuch eingereicht, die Klage gegen die deutschen Einschränkungen zur Nutzung des süddeutschen Luftraumes zu sistieren. Die Sistierung soll bis zum Abschluss der Staatsvertragsverhandlungen gelten.