Der Bundesrat will möglichst verhindern, dass schon Kinder und Jugendliche eine IV-Rente erhalten. Er hat am Mittwoch eine IV-Revision zuhanden des Parlaments verabschiedet. Ums Sparen geht es ihm dabei aber nicht.
Die Gesetzesrevision solle keine zusätzlichen Kosten verursachen, sagte Innenminister Alain Berset am Mittwoch vor den Medien in Bern. Sparmassnahmen seien aber nicht nötig. Anders als in «postfaktischen Zeiten» zuweilen berichtet werde, stehe die Invalidenversicherung (IV) nämlich gut da.
Die Zahl der Neurenten habe sich zwischen 2003 und 2015 halbiert, und die Entschuldung der IV gehe rascher voran als vorgesehen. Die IV entwickle sich zu einer Eingliederungsversicherung. Evaluationen zeigten allerdings auch, dass bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen weitere Massnahmen nötig seien, um die Invalidität zu vermeiden und die Eingliederung zu fördern.
Bürgerliche fordern Sparmassnahmen
Ob das Parlament auf Sparmassnahmen pocht, wird sich zeigen. In der Vernehmlassung hatten der Arbeitgeberverband und der Gewerbeverband sowie die SVP und die FDP solche gefordert. Menschen unter 30 Jahren sollten demnach gar keine IV-Rente, sondern ein befristetes Taggeld erhalten.
Der Bundesrat habe das geprüft – und sei zum Schluss gekommen, dass ein solches System mehr kosten würde, sagte Berset. Das Ziel des Bundesrates sei dasselbe: Niemand sollte als Rentner oder Rentnerin ins Erwachsenenleben starten. Der Bundesrat wolle das aber auf anderem Weg erreichen. Jürg Brechbühl, der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), gab zu bedenken, dass in manchen Fällen die Eingliederung aussichtslos sei.
Jugendliche gezielt unterstützen
Der Bundesrat will im Gesetz verankern, dass eine Rente erst zugesprochen wird, wenn alle Massnahmen zur Eingliederung ausgeschöpft sind. Die IV soll Instrumente schaffen, um Jugendliche mit psychischen oder anderen Beeinträchtigungen im Übergang von der Schule zur beruflichen Ausbildung zu unterstützen.
Neu erhielten die Lernenden statt eines Taggelds der IV einen Lohn von den Arbeitgebern, der jenem von Lernenden ohne Gesundheitseinschränkungen entspräche. Das soll den Anreiz zur Erwerbstätigkeit erhöhen.
Änderungen bei Geburtsgebrechen
Weiter will der Bundesrat klare Kriterien für Geburtsgebrechen im Gesetz verankern und die Liste solcher Gebrechen anpassen. Für gewisse seltene Krankheiten soll neu die IV aufkommen müssen. Dafür soll die Behandlung bestimmter weniger schwerer Krankheiten neu die Krankenversicherung statt die IV übernehmen – etwa Gebrechen, die mit einem einmaligen Eingriff behoben werden können, wie Brechbühl erklärte.
Kinder mit Geburtsgebrechen und ihre Familien soll die IV enger begleiten. Medizinische Behandlungen sollen stärker mit anderen Leistungen der IV koordiniert und die Kosten intensiver kontrolliert werden. Zwischen 2001 und 2015 stiegen diese um 65 Prozent.
Beratung für psychisch Kranke
Psychisch beeinträchtigte Personen würden ebenfalls mehr Beratung und Unterstützung erhalten. Zudem ist ein Personalverleih geplant. Arbeitgebende sollen damit ohne finanzielles Risiko mögliche Angestellte kennenlernen können. Generell soll die IV stärker mit Arbeitgebern und Ärzten zusammenarbeiten.
Um die Vermittlungschancen nach Wegfall der Invalidenrente zu erhöhen, will der Bundesrat die mögliche Bezugsdauer für Taggelder der Arbeitslosenversicherung auf 180 Tage verdoppeln. Psychische Erkrankungen sind heute die häufigste Ursache für den Bezug einer IV-Rente.
Stufenloses Rentensystem
Mit der IV-Revision nimmt der Bundesrat auch einen neuen Anlauf für ein stufenloses Rentensystem. Dieses würde das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten ablösen. Damit will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Heute ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall.
Bereits laufende Renten sollen nach dem neuen System berechnet werden, wenn die versicherte Person bei Inkrafttreten noch nicht 60 Jahre alt ist und sich der Invaliditätsgrad um mindestens 5 Prozentpunkte ändert. Rentnerinnen und Rentner unter 30 Jahren sollen innerhalb von 10 Jahren ins stufenlose System überführt werden.
Mehrheit für 70 Prozent
Umstritten ist, ab wann eine Vollrente zugesprochen werden soll. Der Bundesrat schlägt vor, dass – wie heute – eine Vollrente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen wird. In der Vernehmlassung hatte er auch die Schwelle von 80 Prozent zur Diskussion gestellt.
Berset begründete den Entscheid des Bundesrates damit, dass die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer sich für 70 Prozent ausgesprochen habe. Er gab auch zu bedenken, dass es schwierig sei, mit diesem Invaliditätsgrad eine Arbeit zu finden.
Bei der letzten IV-Revision, die das Parlament am Ende versenkte, war diese Frage heftig umstritten. Der Nationalrat sprach sich dreimal für 70 Prozent aus, der Ständerat dreimal für 80 Prozent.