Bundesrat hält an strengen Regeln für Kriegsmaterial-Exporte fest

Die Schweiz wendet strengere Regeln für Exporte von Kriegsgeräten an als andere europäische Länder. Daran will der Bundesrat festhalten: Trotz Nachteilen für die Rüstungsindustrie will er weiterhin Menschenrechte höher gewichten als wirtschaftliche Aspekte.

Schweizer Sturmgewehre (Archiv) (Bild: sda)

Die Schweiz wendet strengere Regeln für Exporte von Kriegsgeräten an als andere europäische Länder. Daran will der Bundesrat festhalten: Trotz Nachteilen für die Rüstungsindustrie will er weiterhin Menschenrechte höher gewichten als wirtschaftliche Aspekte.

Der Bundesrat veröffentlichte am Mittwoch einen Bericht in Erfüllung eines Postulats des ehemaligen Schwyzer CVP-Ständerats Bruno Frick. Dieser hatte einen Vergleich der Schweizer Bewilligungspraxis für Rüstungsgüter mit anderen Ländern verlangt und ebenso Vorschläge für Erleichterungen.

Die Schweizer Behörden dürfen keine Exporte von Kriegsgeräten erlauben, wenn das Bestimmungsland Probleme mit der Respektierung von Menschenrechten bekundet. Davon betroffen sind namentlich Ausfuhren nach Pakistan und Saudi-Arabien, die damit faktisch verboten sind. Die Bestimmung wurde 2008 eingeführt.

Trotz vergleichbarer Rechtslage dürfen Rüstungsbetriebe aus Österreich und Schweden in die beiden Länder liefern, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) festhält. Der Grund: Im Gegensatz zur Schweiz sind in Österreich und Schweden Ausfuhren von Gütern erlaubt, mit denen keine Menschenrechtsverletzungen begangen werden können, beispielsweise Flugabwehrgeschütze.

Insgesamt präsentiert sich die Situation in der Schweiz laut Bericht restriktiver, was sich in Wettbewerbsnachteilen auswirken kann. Bei Rüstungsexportnationen wie Frankreich, Deutschland und Italien werde „wirtschaftlichen Interessen in der Abwägung oftmals eine prioritäre Bedeutung beigemessen“, schreibt das SECO.

Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen

Würde in der Schweiz eine Lockerung angestrebt, ginge das nur über eine Anpassung der Rechtslage. Davon sieht der Bundesrat aber explizit ab. Unter anderem würde eine Lockerung der Argumentation des Bundesrates zur Abstimmung über die Volksinitiative für ein Kriegsmaterial-Exportverbot widersprechen.

Das Volk hatte das Begehren im November 2009 mit 68 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat sprach sich gegen das Exportverbot aus und verwies stattdessen auf die restriktive Bewilligungspraxis.

Die Schweiz muss aber für die hohe Gewichtung der Menschenrechtsfragen eine Schwächung der Rüstungsindustrie in Kauf nehmen. Ganze Märkte im Osten blieben der Industrie verschlossen, während im Inland und in Europa die Aufträge kaum zunehmen dürften, hält das SECO fest. Schrumpft die Rüstungsindustrie, gehen Fachwissen, Forschungsmöglichkeiten und Arbeitsplätze verloren.

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