Regionale TV-Sender dürfen ihr Programm künftig in der ganzen Schweiz ausstrahlen. Der Bundesrat hebt die Beschränkung auf die eigene Region auf. Sie ist technisch zu aufwendig geworden. Inhaltlich müssen sich die Sender weiterhin auf ihre Region konzentrieren.
Regionalsendern mit Gebührenunterstützung ist es heute verboten, ihr Programm ausserhalb ihres Versorgungsgebiets zu verbreiten. Diese Vorgabe zu erfüllen, ist indes mit dem Aufkommen von digitalen Verbreitungsmöglichkeiten wie Internet-TV und dem Wegfall der Verschlüsselung immer teurer und schwieriger geworden.
Deshalb passte der Bundesrat am Mittwoch die Radio- und Fernsehverordnung an, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) an. Die TV-Sender dürfen ihre Programme ab dem 1. März digital in der ganzen Schweiz verbreiten.
Der Bundesrat sah sich zu diesem Schritt bewogen, damit die Netzbetreiber wegen des Aufwands nicht darauf verzichten, die regionalen Sender zu verbreiten, wie es im Communiqué hiess. Zudem erhalte das Publikum Zugang zu den Programmen, was zur Meinungsbildung beitrage.
Für die Aufhebung des Verbreitungsverbots hatte sich in einer Anhörung Ende 2012 auch der Verband Schweizer Regional Fernsehen (Telesuisse) ausgesprochen.