Der Bundesrat kann künftig bei Bedarf vier bis sechs zusätzliche Staatssekretäre ernennen. Nach dem Ständerat hat sich am Mittwoch auch der Nationalrat, mit 107 zu 65 Stimmen, dafür ausgesprochen. Er will aber nicht, dass die Staatssekretäre den Bundesrat im Parlament vertreten dürfen.
Obwohl sich alle einig sind, dass die Landesregierung angesichts wachsender Herausforderungen entlastet werden sollte, ist der Nationalrat nur zu kleinen Zugeständnissen bereit. Am Montag hatte er eine Aufstockung des Bundesrats auf neun Mitglieder und ein zweijähriges Bundespräsidium abgelehnt.
Zu diesen beiden Punkten muss sich nochmals der Ständerat äussern, ebenso zur Frage, ob die Staatssekretäre den Bundesrat an Kommissionssitzungen vertreten dürfen, so wie dies die kleine Kammer befürwortet hatte.
Erster Versuch 1996 gescheitert
Derzeit gibt es vier ständige Staatssekretäre für die Gebiete Aussenpolitik, internationale Finanzfragen, Wirtschaft sowie Bildung und Forschung. Ein erster Versuch, die Zahl der Staatssekretäre auf zehn anzuheben, war 1996 am Nein der Stimmberechtigten gescheitert.
Vor zwei Jahren nahm der Bundesrat einen neuen Anlauf und präsentierte eine bescheidenere Variante. Es gehe nicht darum, eine Zwei-Kreise-Regierung ins Leben zu rufen, argumentierten die Befürworter. Diese Option mit sieben „Delegierten Ministern“ hatte das Parlament 2004 abgelehnt.
Der Nationalrat wollte das Thema Staatssekretäre eigentlich auf später verschieben. Der Ständerat befürchtete jedoch, dass so das gesamte Reformprojekt Schiffbruch erleiden könnte. Gegen den Widerstand von SVP und Grünliberalen schwenkte nun auch der Nationalrat auf diesen Kurs ein.
Vergeblich argumentierte Rudolf Joder (SVP/BE) namens der Minderheit, die bestehende Regelung mit vier permanenten Staatssekretären und der Möglichkeit, vorübergehend weitere zu ernennen, sei ausreichend.
Ja mit Einschränkung
Die Zustimmung der Ratsmehrheit zu zusätzlichen Staatssekretären erfolgte jedoch mit einer Einschränkung. Der Nationalrat will nicht, dass sich der Bundesrat in den Kommissionen durch Staatssekretäre vertreten lässt; das soll nur dann zulässig sein, wenn das Kommissionspräsidium seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.
Die Anwesenheit eines Bundesrats in den Kommissionen sei wichtig, um Kompromisse zu finden und die Arbeiten voranzutreiben, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Ein Staatssekretär könne nicht im Namen der Regierung sprechen. Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf versicherte, der Bundesrat würde sich nicht bei politischen, sondern nur bei technischen Fragen vertreten lassen.
Die Rolle der Staatssekretäre wird sich laut Bundesrat vor allem auf die Beziehungen zum Ausland beschränken. Die Zeiten hätten sich geändert, sagte Andy Tschümperlin (SP/SZ). Der Bundesrat müsse sich auf internationaler Ebene vermehrt vertreten lassen.
Von der gross angekündigten und seit Jahren diskutierten Staatsleitungsreform ist somit nicht mehr viel übrig geblieben. Das Parlament hatte den Bundesrat 2004 damit beauftragt, ein neues Projekt vorzulegen, nachdem es das alte verworfen hatte.