Bundesrat legt strategische Ziele für die SBB fest

Der Bundesrat hat die strategischen Ziele für die SBB bis 2018 festgelegt. An den bisherigen Eckwerten hielt er fest, es gab jedoch einzelne Änderungen. Unter anderem wird die zulässige Grenze der Verschuldung erhöht.

Die grosse Bahnhofsuhr vor dem Hauptsitz der SBB in Bern (Bild: sda)

Der Bundesrat hat die strategischen Ziele für die SBB bis 2018 festgelegt. An den bisherigen Eckwerten hielt er fest, es gab jedoch einzelne Änderungen. Unter anderem wird die zulässige Grenze der Verschuldung erhöht.

Die SBB dürfe sich moderat höher verschulden als bisher, teilte das Verkehrsdepartement (UVEK) mit. Damit werde berücksichtigt, dass die Investitionen der SBB in der zweiten Hälfte des laufenden Jahrzehnts einen Höhepunkt erreichen.

Konkret darf die verzinsliche Nettoverschuldung maximal das 6,5-fache des operativen Gewinns (EBITDA) betragen. Bisher galt das 12-fache des Betriebsgewinns (EBIT) als Obergrenze. Erreicht hat die SBB dieses Verschuldungsziel vergangenes Jahr jedoch nicht: Die Verschuldung wuchs auf 7,7 Milliarden Franken an – das 15-fache des EBIT.

Zeitweise Überschreitungen seien auch künftig zulässig, hält der Bundesrat fest. Er schliesst nicht aus, das Verschuldungsziel in Zukunft wieder zu senken: Weil ab 2020 tiefere Investitionen erwartet werden, könnte das Ziel ab dann möglicherweise wieder tiefer angesetzt werden.

Bessere Produktivität gefordert

Abgesehen vom Verschuldungsziel gibt der Bundesrat künftig keine messbaren Vorgaben mehr für das Jahresergebnis des Konzerns oder einzelne Geschäftsfelder. Er erwartet jedoch, dass sie in allen Geschäftsfeldern «ein branchenübliches Ergebnis» erzielt und die Produktivität weiter verbessert.

Die Erträge der Division Immobilien sollen nach wie vor wesentlich zur Sanierung der SBB-Pensionskasse beitragen und die Bundesfinanzierung der Infrastruktur um jährlich 150 Millionen Franken ergänzen.

Der Bundesrat erwartet zudem weiterhin, dass die SBB «ein an Markt und Kunden orientiertes Unternehmen» und eine fortschrittliche Arbeitgeberin ist.

Federführung beim Bund

Änderungen gab es in Folge der vom Volk angenommenen Bahnvorlage FABI: Wie dort vorgesehen werden die strategischen Ziele und die Leistungsvereinbarung getrennt. Zudem werde die federführende Rolle des Bundes bei den Planungen zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs unterstrichen, teilte das UVEK mit.

Die neuen strategischen Ziele für die SBB gelten rückwirkend ab dem Geschäftsjahr 2015 bis Ende 2018. Dem Bund als Alleinaktionär der SBB obliegt es, dem Unternehmen jeweils für vier Jahre strategische Ziele vorzugeben. Ob die Ziele erreicht wurden, überprüft der Bundesrat jährlich.

2014 hatte die SBB einen Konzerngewinn von 373 Millionen Franken erwirtschaftet, 135 Millionen Franken mehr als im Jahr zuvor, wie sie vergangene Woche bekannt gab. Für den Unterhalt ihres Bahnnetzes braucht die SBB allerdings noch mehr Geld als bisher angenommen: Der Nachholbedarf stieg von 2,3 auf 2,5 Milliarden Franken an.

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