Bundesrat lehnt ein Recht auf Weiterbildung ab

Der Bundesrat ist gegen ein Recht auf Weiterbildung. Sich weiterzubilden, liege in der Verantwortung jedes Einzelnen, schreibt er zu seinem ausgearbeiteten Entwurf des Weiterbildungsgesetzes. Dieses schickte der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung.

Laut dem Bundesrat liegt die Weiterbildung in der Verantwortung des Einzelnen (Archiv) (Bild: sda)

Der Bundesrat ist gegen ein Recht auf Weiterbildung. Sich weiterzubilden, liege in der Verantwortung jedes Einzelnen, schreibt er zu seinem ausgearbeiteten Entwurf des Weiterbildungsgesetzes. Dieses schickte der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung.

Ein Recht auf Weiterbildung wurde insbesondere von gewerkschaftlicher Seite gefordert. Aber auch der Kaufmännische Verband Schweiz verlangte ein Recht auf fünf Weiterbildungstage pro Jahr. Diesen Wünschen erteilte der Bundesrat nun eine Abfuhr.

Der Gesetzesentwurf hält fest: Jeder einzelne Mensch trägt für sich die Verantwortung, sich weiterzubilden. Die Arbeitgeber werden ausschliesslich dazu verpflichtet, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern „zu begünstigen“.

Schaffung einer Bildungskonferenz

Um bei den vielen Weiterbildungsangeboten Klarheit zu schaffen, „unterstützen Bund und Kantone Verfahren der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung“, wie es im Gesetzesvorschlag heisst. Gestützt auf die Vorschläge einer noch einzusetzenden Weiterbildungskonferenz, kann der Bund zudem Richtlinien erlassen.

Die Weiterbildungskonferenz, deren rechtliche Grundlage das neue Gesetz schafft, wird sich aus Vertretern von Bund und Kantonen zusammensetzen. Diese beurteilt im Weiteren auch Beitragsgesuche an den Bund. Geld können zum Beispiel Organisationen bekommen, die sich um die Qualitätssicherung in der Weiterbildung kümmern.

Im Vorfeld hatten Arbeitgeber- und Gewerbeverband vor einem „Regulierungsschub“ gewarnt. Der Schweizerische Verband für Weiterbildung (SVEB) hingegen forderte den Bundesrat auf, Qualität und Transparenz in den „Wirrwarr“ der Weiterbildungsangebote zu bringen.

Grundkompetenzen fördern

Weiter schreibt der Gesetzesentwurf vor, dass Bund und Kantone die Chancengleichheit auch bei der Weiterbildung fördern müssen. Zudem sollen Erwachsene mit fehlenden Grundkompetenzen – etwa Schreiben und Lesen – unterstützt werden.

Der Bericht zum Gesetzesentwurf stellt generell fest, dass die Weiterbildung an Bedeutung gewonnen hat. So würden in der heutigen Wissensgesellschaft immer höhere Qualifikation verlangt. Auch sei die Schweiz als Land mit beschränkten natürlichen Ressourcen auf ihr Humankapital angewiesen.

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