In dringenden und wichtigen Fällen soll der Bundesrat in Eigenregie entscheiden können, ob ein Staatsvertrag vorläufig angewendet werden darf. Der Ständerat hat einen Gesetzesentwurf abgelehnt, der diese Kompetenz den Parlamentskommissionen übertragen wollte.
In der Frühlingssession hatte der Nationalrat den Bundesrat im Umgang mit Staatsverträgen entmachtet. Er hatte beschlossen, dass die zuständigen Kommissionen eine vorläufige Anwendung eines Staatsvertrages bewilligen müssen.
Hintergrund ist der UBS-Staatsvertrag: Im Frühling 2010 hatte der Bundesrat gegen den Willen der Parlamentskommissionen beschlossen, den UBS-Staatsvertrag mit den USA vorläufig anzuwenden und Daten von UBS-Kunden auszuliefern. In der Folge verlangte das Parlament eine Änderung der Regeln.
Der Bundesrat schlug deshalb vor, dass die vorläufige Anwendung eines Staatsvertrages nur mit einer Zweidrittelsmehrheit der Kommissionen verhindert werden kann. Der Nationalrat zerzauste den Vorschlag und wollte, dass ein einfaches Mehr der Kommissionen genügt.
Im Ständerat hatte diese Kompetenzverschiebung keine Chance. Er will am geltenden Recht festhalten, wonach der Bundesrat vor dem Entscheid, einen völkerrechtlichen Vertrag vorläufig anzuwenden, die Kommissionen lediglich konsultieren muss. In der Gesamtabstimmung wurde der Entscheid mit 33 zu 4 Stimmen mit einer Enthaltung bekräftigt.
Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.