Der Bundesrat will den Kampf gegen terroristisch motivierte Reisen verstärken. Er hat am Mittwoch das Zusatzprotokoll zur Europaratskonvention zur Verhütung des Terrorismus genehmigt.
Die Schweiz werde das Protokoll als einer der ersten Staaten am 22. Oktober in Riga unterzeichnen, schreibt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung. Das Zusatzprotokoll erweitert das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus. Es stellt Reisen für terroristische Zwecke sowie entsprechende Finanzierungs- und Unterstützungshandlungen unter Strafe.
Terroristische Aktivitäten und deren Vorbereitung sind in der Schweiz bereits heute strafbar. Ausserdem sind die Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandte Organisationen verboten. Das Verbot betrifft die Beteiligung an diesen Organisationen und deren Unterstützung und Förderung.
Anwerbung explizit verbieten
Künftig soll es darüber hinaus eine spezifische Strafnorm gegen die Anwerbung und Ausbildung von Terroristen geben. Der Bundesrat werde zur Umsetzung des Zusatzprotokolls eine solche Strafnorm vorschlagen, schreibt das EJPD.
Zudem wird ein eigener Straftatbestand gegen das terroristisch motivierte Reisen und dessen Finanzierung geprüft. Die Ausweitung der Strafbarkeit werde verhältnismässig vorgenommen, unnötige Eingriffe in Grundfreiheiten seien zu vermeiden, heisst es in der Mitteilung.
Zwei Dutzend laufende Verfahren
Derzeit führt die Bundesanwaltschaft rund zwei Dutzend Verfahren gegen Personen, die sich Organisationen wie dem Islamischen Staat angeschlossen oder entsprechende Schritte unternommen haben.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat bisher insgesamt 71 Dschihad-Reisende aus der Schweiz gezählt, davon 25 Personen mit Schweizer Pass. 40 Fälle sind bestätigt, bei 31 Fällen handelt es sich um Verdachtsfälle.
Vor allem Syrien und Irak
57 Personen begaben sich nach Syrien und in den Irak, 14 nach Somalia, Afghanistan und Pakistan. Einige von ihnen befinden sich noch vor Ort. Der Nachrichtendienst geht davon aus, dass 13 Personen gestorben sind. 7 Todesfälle sind bestätigt.
13 Personen sind in die Schweiz zurückgekehrt. Davon sind 7 Fälle bestätigt, bei den übrigen handelt es sich um Verdachtsfälle: Entweder konnte die dschihadistische Motivation dieser Personen nicht nachgewiesen werden, oder ihr genauer Aufenthaltsort konnte nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Der NDB geht diesen Fällen nach. Die Zahl der Dschihad-Reisenden gibt er seit einem Jahr bekannt.
Punktuelle Verbesserungen
Mit dem Phänomen der terroristisch motivierten Reisen beschäftigt sich auch die Taskforce TETRA des Bundes. Anfang Jahr forderte diese punktuelle Verbesserungen, warnte aber gleichzeitig vor symbolischen Massnahmen.
So beurteilte sie etwa die Einrichtung einer Hotline skeptisch. Eine solche führe zu einer grossen Zahl an Spontanhinweisen. Erfahrungen hätten jedoch gezeigt, dass sich nur wenige als relevant erwiesen. Noch wenig fortgeschritten sind in der Schweiz Bemühungen, Rückkehrer zu deradikalisieren. Solche Programme seien heikel und aufwendig, aber erfolgversprechend, schrieb die Taskforce in ihrem Bericht.