Die Medikamentenpreise werden nicht so rasch sinken. Wegen eines Bundesgerichtsurteils hat der Bundesrat entschieden, die Regeln für die Festsetzung der Preise anzupassen. Das hat zur Folge, dass im laufenden Jahr keine Preissenkungen verfügt werden.
Die Konsequenzen seien bedauerlich, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Medien in Bern. Es gehe um rund 100 Millionen Franken, die im laufenden Jahr nicht eingespart werden könnten. Allerdings handle es sich lediglich um eine Verzögerung.
Die periodische Überprüfung der Arzneimittelpreise wird ausgesetzt, bis die angepassten Bestimmungen gelten. Dies soll ab 2017 der Fall sein. Sind die Verordnungsänderungen in Kraft, soll die Überprüfung der Arzneimittelpreise wieder aufgenommen werden.
Vergleich mit ähnlichen Medikamenten nötig
Pharmaunternehmen hatten sich vor Gericht gegen Preissenkungen gewehrt. Im Dezember fällte das Bundesgericht einen Entscheid, der die Methode zur periodischen Überprüfung der Preise kassenpflichtiger Medikamente betrifft.
Gemäss dem Urteil sind nicht nur die Auslandspreise zu berücksichtigen, sondern auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zu anderen Arzneimitteln mit ähnlicher Wirkung. Dieser sogenannte therapeutische Quervergleich soll nun bei der Festlegung der Preise von Medikamenten angewendet werden, die neu auf die Liste der kassenpflichtigen Arzneimittel kommen.
Beschlossene Anpassungen genügen nicht
Zwar hatte der Bundesrat den Bundesgerichtsentscheid quasi vorweggenommen, wie Berset erklärte. Die Verordnungen zu den Medikamentenpreisen wurden letzten Sommer angepasst. Seither ist vorgesehen, dass der therapeutische Quervergleich bei der Überprüfung der Preise stärker berücksichtigt werden muss. Das reicht aber offenbar nicht.
Nach eingehender Analyse des Bundesgerichtsurteils kam der Bund zum Schluss, dass die geltenden Bestimmungen der Rechtssprechung des Bundesgerichts nicht standhalten. Der Grund dafür ist, dass der therapeutische Quervergleich heute nicht systematisch berücksichtigt werden muss. Würden die Regeln nicht angepasst, drohten Beschwerden, gab Berset zu bedenken. Mit den erneuten Verordnungsänderungen würden juristische Unsicherheiten vermieden.
Massnahmen gegen hohe Generikapreise
Schneller als bisher vorgesehen will der Bundesrat dafür Massnahmen gegen hohe Preise für Generika ergreifen. Längerfristig ist eine Gesetzesänderung geplant. Sie soll laut Berset im laufenden Jahr in die Vernehmlassung gehen, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet derzeit an einem Referenzpreissystem. Generika sind in den europäischen Referenzländern heute durchschnittlich um bis zu 50 Prozent günstiger als in der Schweiz.
Die Gesetzesänderung dürfte allerdings nicht vor 2019 in Kraft treten. Der Bundesrat möchte deshalb die anstehenden Verordnungsänderungen nutzen, um bereits früher Kosten einzusparen. Spielraum hat der Bund laut BAG-Direktor Pascal Strupler bei der Regelung zur Preisdifferenz zwischen Original und Generikum sowie beim Selbstbehalt.
600 Millionen eingespart
Das Ziel bleibe es, Medikamentenpreise zu überprüfen und gegebenenfalls Senkungen zu verfügen, betonte Berset vor den Medien. Zwischen 2012 und 2014 überprüfte das Bundesamt für Gesundheit jedes Jahr die Preise von rund einem Drittel der Arzneimittel, die von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden.
Die Überprüfung erfolgte damals vor allem anhand eines Auslandspreisvergleichs. Bei rund 1500 Medikamenten wurde eine Preissenkung verfügt, was zu Einsparungen von rund 600 Millionen Franken führte.