Bundesrat rechnet für Stromnetz-Ausbau mit 18 Milliarden

Der Bundesrat rechnet für den Ausbau und die Erneuerung des Stromnetzes bis 2050 mit Kosten von rund 18 Milliarden Franken. Er hat am Mittwoch die Eckpunkte der Stromnetz-Strategie festgelegt.

Der Bundesrat rechnet mit 18 Milliarden Franken für den Ausbau des Schweizer Stromnetzes (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Bundesrat rechnet für den Ausbau und die Erneuerung des Stromnetzes bis 2050 mit Kosten von rund 18 Milliarden Franken. Er hat am Mittwoch die Eckpunkte der Stromnetz-Strategie festgelegt.

Das alternde Stromnetz der Schweiz gelange schon heute regelmässig an seine Leistungsgrenzen, hält das Umweltdepartement (UVEK) in seiner Mitteilung fest. Künftig würden die Stromflüsse zwischen Kraftwerken und Steckdose komplexer. Immer mehr kleine, dezentrale Anlagen produzierten Strom.

Das Zusammenspiel zwischen Produktion und Verbrauch müsse trotz der zunehmenden Einspeisung von unregelmässig anfallendem Strom aus erneuerbaren Energien stabil gesteuert werden. Dies sei nur möglich, wenn Übertragungsnetz und Verteilnetze rasch erneuert und ausgebaut würden.

Intelligente Steuerungen

Beim Übertragungsnetz schätzt das Bundesamt für Energie die Kosten der Ausbauprojekte bis 2050 auf 2,3 bis 2,7 Milliarden Franken. Zusätzlich fallen bis 2030 rund 4 Milliarden Franken für die Erneuerung des Übertragungsnetzes an.

Bei den Verteilnetzen geht der Bund bis 2050 von einem noch höheren Ausbaubedarf aus. Die Kosten betragen je nach Szenario zwischen 3,9 und 12,6 Milliarden Franken. Diese Kosten könnten durch intelligente Steuerungen reduziert werden, schreibt das UVEK. Insgesamt beliefen sich die Kosten für den Netzausbau ohne Erneuerungsmassnahmen bis 2050 auf 6,2 bis 15,3 Milliarden Franken.

Beschwerdemöglichkeiten einschränken

Um das Stromnetz rasch ausbauen zu können, will der Bundesrat die Beschwerdemöglichkeit ans Bundesgericht auf „Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung“ einschränken. Damit stünde der Rechtsmittelweg ans Bundesgericht nur noch für neue, bisher nicht entschiedene grundsätzliche rechtliche Fragestellungen offen.

Ferner sollen Regelfristen für die Gesamtverfahrensdauer und die einzelnen Verfahrensschritte festgelegt werden. Die Vernehmlassung zu diesen Änderungen will der Bundesrat im Sommer eröffnen.

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