Der Bundesrat hat den Flugbetrieb des privaten Heliports in Holziken AG auf 990 Flugbewegungen pro Jahr reduziert. Allerdings wird dem seit 1976 bestehenden Heliport durch die Erhöhung des möglichen Tageskontingents mehr Flexibilität gewährt.
Von Montag bis Samstag sind maximal je acht Flugbewegungen zulässig. Das steht im vom Bundesrat am Mittwoch verabschiedeten Objektblatt des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL).
An höchstens zwei Sonn- und Feiertagen pro Monat sind maximal vier Bewegungen, an den übrigen Sonn- und Feiertagen maximal je zwei Bewegungen erlaubt. Über die Lockerung an den Feiertagen waren sich Kanton Aargau, die Gemeinden Holziken, Kölliken und Uerkheim sowie der Flugplatzhalter nicht einig gewesen.
Neue Betriebszeiten und Flugrouten
Zur Verminderung der Lärmbelastung sollen die Betriebszeiten sowie die An- und Abflugrouten geändert werden, wie es im Objektblatt weiter heisst.
Der Heliport dient vorwiegend gewerbsmässigen und privaten Sport-, Freizeit- und Arbeitsflügen. Der Heliport wird auch für Einsatz- und Werkflüge sowie für die fliegerische Aus- und Weiterbildung genutzt.
Die bisher gültige Bewilligung erlaubte dem Betreiber des Heliports insgesamt 1356 Bewegungen pro Jahr. An Werktagen durften jedoch nur je vier Bewegungen und an Sonntagen je zwei Bewegungen stattfinden.
Heliport im Landschaftsschutzgebiet
Der in der breiten Öffentlichkeit kaum bekannte Heliport Holziken blickt auf eine wechselvolle Geschichte zurück. Der Heliport entstand ursprünglich als Basis für Kontrollflüge für Gas- und Hochspannungsleitungen.
Heute dient er gemäss Angaben des Kantons ausschliesslich dem privaten Interesse des Betreibers. Der Heliport liege in einer empfindlichen Landschaft, welche nach kantonalem Richtplan insbesondere als Raum für die ungestörte Erholung bestimmt sei. Der Standort sei aus Sicht der Raumentwicklung für einen Heliport nicht geeignet.